Stille Beteiligung Besteuerung an Kapitalgesellsch

Hallo,

wie steht das deutsche Steuerrecht dazu, wenn eine Personen (2.FAll Kapitalgesellschaft) eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält. Mir ist klar, dass bei atypischen S.G. der § 15 und bei typischen § 20 des EStG greifen. Darüberhinaus gibt es ja noch den § 8b des KStG für Kapitalgesellschaften, der die Einkünfte freistellt. Gibt es noch andere § auf die ich Rücksicht nehmen muss?

Danke

Es gibt noch sehr viele §§ die davon berührt werden. Um einen generellen Überblick zu gewinnen wäre es wohl sinnvoller zu googeln, dieses Forum ist eher dazu gedacht konkrete (aber fiktive) Fälle zu behandeln.

Also wenn Du eine oder mehrer konkrete Frage hast nur zu, stelle sie hier.

Jörg

P.S. §8b KStG hat mit stiller Gesellschaft nichts am Hut. Erträge aus typ. stillen Bet. =§20(1)Nr.4 EStG, auf den wird im §8b KStG nicht Bezug genommen.

Cool magst du dann mal noch 2 (am besten jene die dir noch am wichtigsten scheinen) nennen??
Zu 8b Absatz 6 beschreibt ja die Mitunternehmerschaft, und die ist ja schon bei einer atypischen stillen Gesellschaft vorhanden…

Gruß
Christoph

Da wären zum Beispiel der §15a EStG. Kurz gefasst: Man kann nicht mehr Verluste einfahren als man Kapital eingezahlt hat.

Bei der typischen ist §11 EStG interessant: Stichwort Zuflusszeitpunkt der Gewinnanteile

Die atypische fällt ja unter §15 EStG, hier ist insbesondere der Absatz ist Nr. 2 interessant bzw. tricky. Da die aytpische ja eine Art „GbR“ ist kann es zu Sonderbetriebsvermögen kommen.

Zu 8b Absatz 6 beschreibt ja die Mitunternehmerschaft, und die
ist ja schon bei einer atypischen stillen Gesellschaft

Trifft aber nicht ganz zu. Ist gedacht: GmbH ist an KG beteiligt, diese hat Aktien einer AG und erhält Dividenden. Durch den obigen Absatz sind die antiligen Dividenden (auch durch die KG hindurch) bei der GmbH von der BEsteuerung freigestellt.

Jörg