Hallo,
Angenommen jemand ist länger als 3 Monate im Ausland tätig. Ab dann ist ja von einer regelmäßigen Arbeitsstätte die Rede. Das bedeutet, dass die Spesen nun nicht mehr steuerfrei sind. Achtet hier in der Regel die Firma darauf oder bekommt Person X weiterhin den vollen Spesensatz ausgezahlt und muss diesen bei der Einstkommenssteuererklärung angeben?
Und: Hat der Wechsel von Dienstreise zur regelmäßigen Arbeitsstätte noch irgendwelche anderen Folgen (z.B. steuerliche Nachteile, andere Angaben bei der Einkommensteuererklärung, etc.)?
Bin für jeden Tip dankbar!
C.
Hi,
Angenommen jemand ist länger als 3 Monate im Ausland tätig.
irgendwie scheint mir der Sachverhalt zu dünn. Pendelt der Arbeitnehmer nach Deutschland zurück -täglich?
An sich wechselt bei einem andauernden Aufenthalt eines Arbeitnehmers im Ausland das zu einem doppelten Haushalt. 3 Monate Mehraufwand für Verpflegung, danach dafür nichts mehr, aber weiterhin Familienheimfahrten und Übernachtungskosten.
Bei Nichtvorliegen eines doppelten Haushalts ergeben sich aber andere Rechtsfolgen…
Also bitte erst den Sachverhalt klarstellen.
Achtet hier in der Regel die Firma darauf oder bekommt Person
X weiterhin den vollen Spesensatz ausgezahlt und muss diesen
bei der Einstkommenssteuererklärung angeben?
Die Spesenzahlung ist oft tarifrechtlich geregelt und ist weniger an die steuerrechtliche Beurteilung gekoppelt.
Schöne Grüße
C.