Hallo,
kann man jetzt noch die Einkommensteuererklärung für 2007 einreichen, sodass diese bearbeitet wird und man eine Rückerstattung bekommt?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hallo,
kann man jetzt noch die Einkommensteuererklärung für 2007 einreichen, sodass diese bearbeitet wird und man eine Rückerstattung bekommt?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
klar, du kannst die sogar noch am 31. dezember 2009 einreichen.
zwei jahre lang hat man zeit für den quatsch!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
zwei jahre lang hat man zeit für den quatsch!
Diese Antwort ist Quatsch pur.
Wenn Du sie bis zum 31. Mai abgegeben hast ist das Dein Ding, ich werde mich dennoch erst im Laufe des Jahres 2009 drum kümmern …
zwei jahre lang hat man zeit für den quatsch!
Diese Antwort ist Quatsch pur.
Wenn Du sie bis zum 31. Mai abgegeben hast ist das Dein Ding,
ich werde mich dennoch erst im Laufe des Jahres 2009 drum
kümmern …
Das ist schön, aber der Kommentar von Petz ist richtig: Diese Antwort ist Quatsch pur. Und das bezog sich bestimmt nicht auf den 31. Mai.
Mal abgesehen davon, dass sich die „Abgabefrist“ für die Antragsveranlagung auf 4 Jahre verlängert hat…
Antragsveranlagung 4 Jahre Frist
Hi,
klar, du kannst die sogar noch am 31. dezember 2009
einreichen.
zwei jahre lang hat man zeit für den quatsch!
„Hier kann jeder Experte sein“, wie die Anfangsseite sagt, aber für das Brett Steuerrecht langen deine Kenntnisse nicht aus.
Deine Antwort war schlicht falsch, da auch für Antragsveranlagungen jetzt die 4Jahresfrist gilt.
siehe auch
/t/steuererklaerung-der-letzten-4-jahre-nachholen/45…
/t/abgabefrist-bei-freiwilliger-steuererklaerung/452…
Es ist nicht hilfreich, wenn munter Halbwissen hier verbreitet wird.
Schöne Grüße
C.
na dann halt vier … ich denke selbst über meine zwei jahre war der themenverfasser froh, weil offensichtlich die sorge bestand, dass nun alles zu spät sei …
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das Forum lebt davon, dass hier richtige Antowrten gegeben werden und nicht gefährliches Halbwissen verbreitet wird. Vor allem dann nicht, wenn sogenannte Experten dann auch noch „patzig“ auf Richtigstellungen reagieren.
Durch solche Aktionen vergraulst du die Experten, die wirklich Ahnung haben, weil die nämlich keine Lust haben, falsche Aussagen von Experten wie dir richtig zu stellen.
ääähm … reichts jetzt langsam?
ich habe nie behauptet, dass ich experte bin.
kannst ja mal mein profil aufsuchen oder die expertensuche betätigen und dann schauen ob bei mir irgendwas von „experte für steuern“ steht … wahrscheinlich nicht … das forum ist ein austausch von allen usern. wo hingegen die experten genauere infos geben. ich bin aber keiner und habe es auch nie behauptet.
und jetzt gebt ruhe … 4 jahre und ende.
damit ist die frage des verfassers zu 100 % beantwortet.
man kann auch übertreiben …
Salve,
klare Antwort auf klare Frage:
JA, man kann jetzt noch die Steuererklärung für 2007 abgeben.
damit ist man durchaus kein Einzelfall…
Unterschied Antragsveranlagung oder nicht § 46 EStG ist mittlerweile egal, 2-Jahresfrist abgeschafft
Verjährung droht erst nach 4 Jahren also 2011
gruß
donsenilo
„Hier kann jeder Experte sein“, wie die Anfangsseite sagt,
aber für das Brett Steuerrecht langen deine Kenntnisse nicht
aus.Deine Antwort war schlicht falsch, da auch für
Antragsveranlagungen jetzt die 4Jahresfrist gilt.Es ist nicht hilfreich, wenn munter Halbwissen hier verbreitet
wird.Schöne Grüße
C.
es ist auch nicht hilfreich, regelmäßig den fehlerlosen Oberlehrer zu geben.
Denk’ mal darüber nach! Nicht nur für diesen fred
In jedem Fall ist die Antwort korrekt, dass man in 2008 munter eine ESt-Erklärung abgeben kann.
mfg
donsenilo
…
In jedem Fall ist die Antwort korrekt, dass man in 2008 munter
eine ESt-Erklärung 2007 abgeben kann.
mfg
donsenilo
Gugguug!
es ist auch nicht hilfreich, regelmäßig den fehlerlosen
Oberlehrer zu geben.
Duuhu, wenn Du das jetzt so saachs, kommt für mich irgendwie eine ungeheure Kälte rüber oder so.
Sachma, gehts noch?
Wovon reden wir denn hier? Von Sachverhalten, die eindeutig zu beurteilen sind, oder von irgendwelchem esoterischen Seelenschwurbel?
Das ist grade mal zwei Jahre her, daß wir in diesem Brett über ein Dutzend Leute waren, die zusammen richtig gut waren. Was glaubst Du, wo die anderen alle geblieben sind? Und warum?
Auch wenn es dir meilenweit am Arsch vorbei geht, ob hier irgendwelches Zeugs gemutmaßt oder richtige Antworten gegeben werden: Den Fragestellern - zumindest den seriösen - ist es nicht egal.
Schöne Grüße
MM
Salve,
„Hier kann jeder Experte sein“, wie die Anfangsseite sagt, aber für :das Brett Steuerrecht langen deine Kenntnisse nicht aus.
Es ist nicht hilfreich, wenn munter Halbwissen hier verbreitet wird.
Das sind zwei Kommentare zu einer Antwort, die bis vor kurzem vollkommen richtig war und vom Ergebnis her zur gestellten Frage, nämlich ob jetzt für 2007 noch eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden kann, immer noch richtig ist.
In einem anderen Thread wird ein Helfer gefragt, wann er aufgehört hat zu arbeiten, wobei die Antwort von C in diesem Fall falsch war.
Gut, mein Kommentar hätte diplomatischer ausfallen können, dafür Entschuldigung.
Aber einem Helfer wegen einer nicht 100% richtigen Antwort die Eignung zur Mitwirkung im Board abzusprechen, führt auch nicht gerade zur Steigerung der Zahl der Mitwirkenden.
Deine Wortwahl „Steuer-Rater und andere Delirien“ und „esoterischen
Seelenschwurbel“ läuft ebenfalls nicht unter Deeskalation.
Am besten wir begraben das Kriegsbeil und liefern nüchtern möglichst richtige Antworten, ohne andere bei falschen Antworten abzubürsten, das konnte ich schon zu Schulzeiten nicht ab.
mfg
donsenilo
Experten
Hi,
Aber einem Helfer wegen einer nicht 100% richtigen Antwort die
Eignung zur Mitwirkung im Board abzusprechen, führt auch nicht
gerade zur Steigerung der Zahl der Mitwirkenden.
aber genau das ist das Mittel der Wahl. Jeder kann hier posten und wenn er nur Halbwissen produziert, wird das sichtbar gemacht, nicht mehr und nicht weniger. Der Fragende kann dann die Antworten einordnen und gut ist.
Fehler passieren ab und zu, keine Frage. Es ist deshalb auch eine abgestufte Antwort notwendig. Nur disqualifiziert man sich, wenn man das Wissen von einem halben Jahr als Wahrheit verkauft. Steuerrecht ist sehr schnelllebig…
Sei es drum - produziere ordentliche Posting und du bist akzeptiert. Produzierst du überwiegend Stuss, wird geprüft, wie lange du richtiggestellt werden willst. So einfach ist das.
Am besten wir begraben das Kriegsbeil und liefern nüchtern
möglichst richtige Antworten, ohne andere bei falschen
Antworten abzubürsten, das konnte ich schon zu Schulzeiten
nicht ab.
exakt
Nun denn, auf bald
Cirwalda
…also, dann will ich auch noch mal.
Verjährung droht erst nach 4 Jahren also 2011
Nein.
Es endet die Festsetzungsfrist am 31.12.2012, WENN die Erklärung im Jahr 2008 abgegeben wird. Weil da die vier Jahre nach § 170 (2) Nummer 1 AO am 01.01.2009 beginnen.
Es endet die Festsetzungsfrist am 31.12.2013, WENN die Erklärung im Jahr 2009 abgegeben wird. Weil da die vier Jahre nach § 170 (1) Satz 1 AO am 01.01.2010 beginnen.
Und sie endet am 31.12.2014, wenn die Erklärung nach dem 31.12.2009 abgegeben wird, weil § 170 (2) Nr. 2 AO den Beginn der Vierjahresfrist auf den 01.01.2011 verlegt. Hierbei bleibt es dann aber.
Kommt eine Steuerverkürzung hinzu, so verlängern sich die vier Jahre auf 5 beziehungsweise 10 Jahre, jenachdem ob die Verkürzung leichtfertig oder vorsätzlich war.
…also, für die Nichtanwendung der Anlaufhemmung, wie C (?) woanders schrieb, habe ich keinen Beleg gefunden.
§ 170 (3) AO zeigt im Gegenteil, dass die Anlaufhemmung Beachtung findet.
Da bin ich jetzt verwirrt.
Antragsveranlagung keine Anlaufhemmung
Hi,
meine Artikel unterschreibe ich immer mit C. 
Nach dem BMF Schreiben vom 25.3.2008, IV C 5 - S 2270/0 ist in Fällen der Antragsveranlagung keine Anlaufhemmung einzurechnen.
siehe
http://www.steuerverbund.de/xist4c/web/Keine-Anlaufh…
…also, für die Nichtanwendung der Anlaufhemmung, wie C (?)
woanders schrieb, habe ich keinen Beleg gefunden.§ 170 (3) AO zeigt im Gegenteil, dass die Anlaufhemmung
Beachtung findet.
§ 170 Abs. 3 AO wird nicht auf Einkommensteuer angewendet. Eigentlich auf keine Steuersorten, die das Finanzamt verwaltet. Beleg dazu habe ich auf die Schnelle nicht, aber da ich diesen § nie benutzt habe, wird er wohl vom Finanzamt nicht gebraucht - eher Zoll oder sowas.
Da bin ich jetzt verwirrt.
nachfragen macht schlau
Schöne Grüße
C.
§ 170 Abs. 3 AO wird nicht auf Einkommensteuer angewendet.
Eigentlich auf keine Steuersorten, die das Finanzamt
verwaltet. Beleg dazu habe ich auf die Schnelle nicht, aber da
ich diesen § nie benutzt habe, wird er wohl vom Finanzamt
nicht gebraucht - eher Zoll oder sowas.
Nach meiner Ansicht ist das für die Antragsveranlagungen gedacht.