Besteht für die Eltern eine Möglichkeite zum steuerlichen Absetzen der erforderlichen Unterstützungsleistungen als außergewöhnliche Belastung und was muß dafür ggf. mit Einzelnachweis belegt werden ?
- Steuerpflichtiges Ehepaar mit einem im Haushalt lebenden Kind (21 J.)
- dieses Kind beendet Ausbildung und wird für 8 Monate arbeitslos
- es wurde ALG I in Höhe von ca. 230 EUR/Monat gezahlt (Steuerjahre 2006 + 2007)
Vielen Dank vorab.
Solange für das Kind noch Anspruch auf Kindergeld besteht, können keine Unterhaltsaufewendungen berücksichtigt werden. Kindergeldanspruch besteht bei arbeitssuchend gemeldeten Kindern bis zum 21. Geburtstag.
Erst ab dann sind grundsätzlich die Unterhaltsaufwendungen abzugsfähig, siehe hierzu §33a Einkommensteuergesetz. bei im Haushalt lebenden Personen sind idR pro Jahr 7680 ebsetzbar, das erhaltene Arbeitslosengeld ist zu kürzen. Evtl. ist noch eine Opfergrenze zu beachten die den Höchstbetrag begrenzt.
Jörg