Minijob Ehefrau beim Ehemann und keine SV-Pflicht

Der folgende Sachverhalt wurde zwar hier im Forum schonmal diskutiert, aber für ein längst vergangenes Steuerjahr.

Selbständiger Ehemann macht mit Ehefrau einen Arbeitsvertrag über Minijob (als Nebenjob) und meldet ordnungsgemäß Pauschalbeiträge zur Knappschaft an und entrichtet diese auch.
Im Rahmen einer nachfolgenden Anhörung der RV zur Sozialversicherungspflicht" stellt sich heraus: Die Ehefrau ist gar nicht beitragspflichtig, weil juristisch Miteigentümerin an der Freiberuflichkeit Ihres Mannes und Arbeitgebers.
Nun will die Knappschaft gar nichts mehr mit der Angelegenheit zu tun haben, also auch keine Pauschalsteuer mehr entgegennehmen.

1, Ist das rechtens, weil steuerliche und Beitragsseite ja eigentlich gar nichts miteinander zu tun haben
2. Wie nun weiter - wie es aussieht, wird das - zumindest bei Zusammenveranlagung ein Nullsummenspiel - wenn die Versteuerung des Minijobs nur noch über die ESt Veranlagung erfolgt ? Oder gibt es eine Möglichkeit weiter von der Pauschalversteuerung Gebrauch zu machen ?

Vielen Dank im Voraus.

Nun will die Knappschaft gar nichts mehr mit der Angelegenheit
zu tun haben, also auch keine Pauschalsteuer mehr
entgegennehmen.

1, Ist das rechtens, weil steuerliche und Beitragsseite ja
eigentlich gar nichts miteinander zu tun haben

In dem Fall schon. Pauschsteuer 2% geht nur wenn auch pauschaler Rentenversicherungsbeitrag abgeführt wird, vergleiche § 40a Abs. 2 EStG. Und der wird ja nicht abgeführt, weil die Ehefrau in der Sozialversicherung nicht als Arbeitnehmerin angesehen wird.

  1. Wie nun weiter - wie es aussieht, wird das - zumindest bei
    Zusammenveranlagung ein Nullsummenspiel - wenn die
    Versteuerung des Minijobs nur noch über die ESt Veranlagung
    erfolgt ? Oder gibt es eine Möglichkeit weiter von der
    Pauschalversteuerung Gebrauch zu machen ?

Es ginge alternativ noch pauschale Lohnsteuer von 20%, vergleiche § 40a Abs. 2a EStG, aber in diesem Fall liegt bestimmt auch steuerlich kein Arbeitsverhältnis vor und damit würde das auch hinten runterfallen.

Ob bzw. wie das Finanzamt Kenntnis vom Status der Ehefrau erhält, entzieht sich aber meiner Kenntnis.