Vorsteuer-Vergütung - Korrektur

Hallo zusammen!

Mal angenommen Firma xy hat in Ösiland im März 08 für Februar 08 einen Antrag auf Vorsteuer-Vergütung gestellt. Dieser wurde gewährt und die Vorsteuer wurde vergütet.

Nun aber wurde diese Rechnung in Juni 08 storniert und eine Neue erstellt. In dem neuen Rechnungsbetrag, der höher ausfällt, ist der Betrag der alten Rechnung enthalten.

Ein Antrag auf Vorsteuer-Vergütung wäre ja nun sowieso für den neuen Betrag zu stellen. Zieht man den alten Antrag einfach davon ab oder „storniert“ man den alten Antrag und stellt einen völlig neuen Antrag?

Vielen Dank im Voraus für Anregungen, Meinungen, Tipps!!!
experttobe

VoSt-Vergütung - Korrektur
Hm, die Fragestellung ist nach erneutem Durchlesen etwas unglücklich…

Mal angenommen Firma xy aus Duitsland hat in Ösiland im März 08 für Februar 08 einen Antrag auf Vorsteuer-Vergütung gem. der 6. und 8. EG-Richtlinie gestellt. Dieser wurde gewährt und die Vorsteuer wurde vergütet.

Nun aber wurde diese Rechnung in Juni 08 storniert und eine Neue erstellt. In dem neuen Rechnungsbetrag, der höher ausfällt, ist der Betrag der alten Rechnung enthalten.

Ein Antrag auf Vorsteuer-Vergütung wäre ja nun sowieso für den neuen Betrag zu stellen. Zieht man den alten Antrag einfach davon ab oder „storniert“ man den alten Antrag und stellt einen völlig neuen Antrag?