Umsatzsteuer und Säumniszuschläge

Hans Mustermann hat ein sehr großes Problem mit der Umsatzsteuer und hofft dass
ihm jemand einen guten Rat geben kann.

Leider muss Hans Mustermann ein klein wenig ausholen, um auf den eigentlichen
Punkt zu kommen.

Zur Vorgeschichte:

Hans Mustermann hat 1989 eine kleine Reinigungsfirma beim Handelsregister
eingetragen, 14 tage später hat seine Frau bei ihm die Scheidung
eingetragen. Also Frau weg, Unterhalt für Frau und 2 Kinder, Arbeit
weg und zahlreiche Kleinkredite.

Fazit, der Absturz war vorprogramiert.

Hans Mustermann packte seine Koffer und zog von Sachsen nach NRW. Durch zwei Jobs
hat Hans Mustermann sich so einigermaßen über Wasser gehalten, bis die ersten
Mahnungen, Vollstreckungen und die Gerichtsvollzieher eintrafen, die
sich dann auch regelmäßig die Klinke in die Hand gaben,
Offenbarungseid war natürlich auch fällig.

Dann fing Hans Mustermann an zu resignieren und lebte nach dem Motto wer zuerst
Mahnt fliegt raus.

Es häuften sich die Schulden auf ca. 70.000,- € und Hans Mustermann hatte den
Überblick verloren, wer da überhaupt etwas von ihm will, bzw. zu
bekommen hatte ( Briefe nicht mehr geöffnet usw. ).

Kurz vor den völligen Zusammenbruch und dem Auszug aus seiner kleinen
Wohnung unter die Brück, hatte Hans Mustermann die Ars…backen zusammen gekniffen
und sich mit der Gläubigern geeinigt und alles abbezahlt ( meinte Hans Mustermann
bis vor ein paar tagen ), ohne Insolvenz und der gleichen.

Seit 2 Jahren lebte Hans Mustermann ohne einen Cent Schulden und hatte seit her
sein Leben im griff.

Zum Problem:

vor ein paar tagen kam plötzlich Post Vom Finanzamt in Sachsen, mit
einer Vollstreckungsankündigung ( Kontopfändung, Lohnpfändung u. der
gleichen ) Forderungshöhe 17.000,- €.

Und zwar hatte Hans Mustermann vergessen, dass die Reinigungsfirma die er
angemeldet hatte und 1995 irgend wie auch wieder abgemeldet hatte,
Umsatzsteuer zahlen sollte.

Hans Mustermann hat diese Firma nie ausgeführt, und weder einen Pfennig
umgesetzt, dazu ist er nicht mehr gekommen.

Schuldbetrag, 6.600,- € und Säumniszuschläge 11.000,- € von 1992 -
1995.

Hans Mustermann hat sich mit dem Finanzamt in Verbindung gesetz und versucht
eine Einigung zu finden, das wurde nur müde belächelt und er solle
sich doch etwas einfallen lassen die 17.000,-€ aufzuteiben.

Letzendlich hat Hans Mustermann ersteinmal eine monatliche Zahlung von 100,-€
vereinbart um die Vollstreckung abzuwehren.

Kann Hans Mustermann jemand einen Rat geben, was er tun soll um von den 17.000,-€ runter zu kommen.

Mit den 100,-€ zahlt er ja bis er in die Kiste springt.

Bitte kann Hans Mustermann jemand einen Rat geben, nach möglichkeit einen der
nicht noch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

PS. Das Finanzamt hat alle Fristen eingehalten, nur Hans Mustermann nicht.

MfG
Hans Mustermann

Salve,
eins steht leider fest: „einfach“ ist anders
Einen guten Überblick zum Thema „Erlaß“ (und das ist m.E. hier das Thema)
findest Du hier:
http://www.hwk-hamburg.de/beratung-service/ratgeber/…

Das Hauptproblem (Zitat aus obigem Link):
„Schädlich ist zum Beispiel der Verstoß gegen die steuerlichen Mitwirkungspflichten, insbesondere die vorsätzliche oder grob fahrlässige Nichtabgabe von Steuererklärungen, mit der Folge, dass das Finanzamt schätzen musste.“

Vielleicht hat jemand 'ne bessere Idee.

gruß
donsenilo

Danke Donsenilo, das hilft doch schon einmal in eine andere Richtung zu denken.

Nun muss Herr Mustermann nur mit dem Finanzamt schönes Wetter machen, die müssen ja mitspielen.

Grüße
mareidi3

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,

wenn unser Mustermann es schafft, die 6000 Euro Steuerschuld zu bezahlen, dann wird das Finanzamt bereit sein über die Säumniszuschläge zu verhandeln.
In aller Regel sind die Finanzämter angehalten, die Hälfte von verwirkten Säumniszuschlägen zu erlassen, wenn die Hauptschuld getilgt ist. Auch mehr ist möglich, dazu müste aber nachgewiesen werden, dass Mustermanns Existenz durch die Zahlung gefährdet ist.

Gruß
Lawrence

Hi, danke für die Info.

Das Problem ist nur, das unser Mustermann keine Kredite von der Bank erhält ( Offenbarungseit, negative Schufe ).

Mit den 100,-€ monatlich ist er in ca. 6 Jahren mit den 6.600,-€ fertig und die Zinsen laufen bis dahin weiter ( sind dann ca. 20.000,-€ ). Wenn dann die Zinsen halbiert werden, ist unser Mustermann wieder da wo er jetzt ist.

Das Finanzamt kann doch nicht wirklich wollen das das Geld von unseriösen Kreditvermittlern kommt. Oder doch ?

Wie soll unser Mustermann das dem Finanzamt erklären. Selbst wenn er in Rente Geht, werden die 100,-€ schon zu einer schwirigen finanziellen Situation führen.

Das ist schon das Katze beist sich selber in den Schwanz Spiel.

MfG
mareidi3

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,

hat das Finanzamt dem Mustermann eigentlich schon eine ordentliche Begründung geliefert, warum diese Beträge so lange nicht angemahnt wurden?
Durch diese Warterei hat das Finanzamt sozusagen viele Säumniszuschläge selbst verschuldet.
Sind wirklich vorher nie Mahnungen eingegangen? Dann sollte Mustermann die Angelegenheit nämlich einmal von einem Fachmann auf Verjährung prüfen lassen.

Gruß
Lawrence

Also H. Mustermann hat 2 x die Eidestatliche Versicherung abgegeben, das letzte mal 2003. Seit dem ist nichts mehr eingetroffen, bis letzte Woche. Also fast 5 Jahre hatte Mustermann nichts vom Finanzamt gehört bzw. gelesen.

Jetzt, kurz vor der Verjährungsfrist, wurde das wieder angemahnt.

An welche Institution kann sich Mustermann denn wenden, um da etws zu bewegen.

Im Eingangsschreiben hat man Mustermann nur belächelt und Ihn noch höflich gebeten die 17.000,- zu beschaffen.

Anwälte hatte Mustermann in den vergangenen 15 Jahren einige, die aber nichts weiter als Geld gekostet haben und das nicht wenig.

Mustermann hat auch schon den Vorschlag gemacht die 6.600,- € zu begleichen, wenn die 11.000,-€ Säumniszuschläge wegfallen.

Ihm wurde nur eine Halbierung der Säumniszuschläge angeboten.

Das Problem ist nur, die 6.600,- könnte sich Mustermann nur bei einem unseriösen Kreditunternehmen beschaffen und das auch noch zu hohen Zinsen, mit einer Monatlichen Rate von ca. 200,- - 250,- €. Dazu kommt dann noch die Tilgung der halbierten Säumniszuschläge mit 100,-€.

Das kann Mustermann nicht aufbringen, zumal noch über einen Zeitraum von 6 Jahren, da darf aber auch nichts dazwischen kommen.

Grüße
mareidi3

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Schuldbetrag, 6.600,- € und Säumniszuschläge 11.000,- € von
1992 -
1995.

…also, es klang ja schon an. Hier wäre einiges zu prüfen, was ohne genauere Angaben nur schwer möglich ist. Nehmen wir die Verjährung, die Lawrence bereits angesprochen hatte:

Nehmen wir 1992.

Keine Steuererklärung eingereicht, Beginn der Verjährung 1. Januar 1996, Ende 31.Dezember 1999. Sollte eine Steuerhinterziehung vorliegen (wovon hier aber nicht auszugehen ist), so ist das Ende der 31. Dezember 2005. Das Finanzamt musste also die Steuer vor dem 31. Dezember 1999 (2005) festgesetzt haben.

Ablaufhemmungen könnten das Fristende jedoch verschoben haben, aber hierzu ist nichts im Sachverhalt erkennbar. Mögliche Ablaufhemmungen sind die Einschaltung der Steuerfahndung, eine Außenprüfung oder ein laufendes Einspruchsverfahren (es gibt noch mehr).

Hat das FA rechtzeitig festgesetzt, so beginnt mit Ablauf des nächsten Jahres (also am 1. Januar 2000 (2006)) die fünfjährige Zahlungsverjährung.

Quellen: 169, 170, 171, 228, 370 AO

Die Problematik des 370 (=Steuerhinterziehung) möchte ich hier nicht erörtern.

Wenn klar ist, dass die Festsetzungsfristen eingehalten wurden und die Bescheide wirksam sind, muss man sich Gedanken über einen Erlass, § 227 AO, machen.

Hallo alle miteinander,

ich dachte immer, wenn aufgrund einer nichtabgabe einer Steuererklärung das Finanzamt schätz, wird dadurch der Steuerpflichtige nicht von seiner Abgabeverpflichtung befreit. M.E. müßte für die entsprechenden Jahren Steuererklärung erstellt werden unter Umständen auch mit 0,00, da ja am Anfang erwähnt wurde, dass diese Gewerbeanmeldung nie wirklich umgesetzt wurde.

Dadurch wurde Mustermann doch auch nie Unternehmer, oder?

Müßte vom Grundsatz her nicht erst einmal die tatsächliche Steuerschuld ermittelt werden?

Fragende Grüße von Soni

PS: Rat geben könnte ein Steuerberater oder evtl. ein Fachanwalt für Steuerrecht

Mustermann hat noch einmal mit dem Finanzamt gesprochen und er bekommt Unterlagen zugeschickt, in denen er seine Lebenssituation erläutern soll. Ein kleiner Anfang und ein entgegenkommen vom FA.
Ist das etwa ein Zeichen, dass da doch etwas nicht richtig ist!

Grüße
mareidi3

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Danke an alle, die Mustermann beraten und Empfehlungen gegeben haben.

Als nicht Steuerexperte wird Mustermann auch noch mit dem FA an seinem jetzigen Wohnort sprechen, um die Vorgehensweise beim FA in seinem Wohnort zu erfragen. Kann auf jeden Fall nicht schaden und er wird alle eure Ratschläge und Hinweise beherzigen. Auf jeden Fall schmeißt er auch jetzt nicht die Flinte ins Korn und wird sich durchbeisen. Sollten sich im Gespräch mit dem FA - Ämtern kleine Lücken aufzeichnen, wird Mustermann auf jeden Fall einen Rechtsbeistand zu rate ziehen.

MUSTERMANN SAGT DANKE UND WIRD EUCH ÜBER DAS ERGEBNISS INFORMIEREN; DASS IST ER EUCH SCHULDIG

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