Hallo,
wie wäre der Sachverhalt, wenn man vor 25 Jahren ein Grundstück gekauft hat und dieses später bebaut. Wann ist die Spekulationsfrist von 10 Jahren abgelaufen? 10 Jahre nach Erwerb des Grundstückes oder nach Fertigstellung der Bebauung?
LG Tanja
10 Jahre nach Erwerb des Grundstücks
Jörg
10 Jahre nach Erwerb des Grundstücks
Jörg
Danke Jörg. Gibt es dazu einen Paragraphen oder ein Urteil?
Es gibt dazu den § 23 Einkommensteuergesetz.
Und auch einen Erlass:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/021,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
…also, der Erlass schreibt da hauptsächlich das Gesetz ab. In § 23 (1) Satz 2 1. Halbsatz heißt es:
„Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden“
Nachzulesen unter http://www.buzer.de/s1.htm?a=23&g=estg
Damit ist die Antwort, dass die Frist nicht wieder von vorn zu laufen beginnt, bestätigt.
Es gibt dazu den § 23 Einkommensteuergesetz.
Und auch einen Erlass:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/021,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)