Spekulation bei Grundstücken

Von: , Frage gestellt am Di, 9. Sep 2008

Hallo,

wie wäre der Sachverhalt, wenn man vor 25 Jahren ein Grundstück gekauft hat und dieses später bebaut. Wann ist die Spekulationsfrist von 10 Jahren abgelaufen? 10 Jahre nach Erwerb des Grundstückes oder nach Fertigstellung der Bebauung?

LG Tanja

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Spekulation bei Grundstücken

    10 Jahre nach Erwerb des Grundstücks

    Jörg

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Spekulation bei Grundstücken

      10 Jahre nach Erwerb des Grundstücks

      Jörg
      Danke Jörg. Gibt es dazu einen Paragraphen oder ein Urteil?

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Spekulation bei Grundstücken

          ...also, der Erlass schreibt da hauptsächlich das Gesetz ab. In § 23 (1) Satz 2 1. Halbsatz heißt es:

          "Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden"

          Nachzulesen unter http://www.buzer.de/s1.htm?a=23&g=estg

          Damit ist die Antwort, dass die Frist nicht wieder von vorn zu laufen beginnt, bestätigt. Es gibt dazu den § 23 Einkommensteuergesetz.

          Und auch einen Erlass:

          http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BM...

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