Abgeltungssteuer und Nichtveranlagungsbescheinig

Hallo, hier mal ein anderer anzunehmenden Fall, wie verhält es sich da mit der Abgeltungssteuer und der NV-bescheinigung:

Herr X (35) bekommt kein Hartz IV (will nicht!) oder Stütze von der Arbeitsagentur (kein Anspruch), er bekommt aber Pflegegeld in Höhe von 120 euro und wird mit 350 Euro von Angehörigen unterstützt.

Wenn man die beiden Einnahmen zusammenrechnet, dann hat Herr X monatliche Einnahmen von 470,00 Euro.

Das steuerfreie Existenzminimum beträgt aktuell 7664,00 Euro (macht im Monat 638,67 Euro).
Zieht man von den 638,67 Euro die 470,00 Euro an Einnahmen ab, dann müßte Herr X 168,67 Euro im Monat an Zinserträgen, Aktiengewinnen
abgeltungssteuerfrei „hinzuverdienen“ dürfen, also im Jahr 2024,04 Euro (168,67 Euro x 12 Monate).
Kann Herr X auch eine NV-Bescheinigung beantragen?

Freue mich über jede Antwort.

Vielen Dank.

Das steuerfreie Existenzminimum beträgt aktuell 7664,00 Euro
(macht im Monat 638,67 Euro).
Zieht man von den 638,67 Euro die 470,00 Euro an Einnahmen ab,
dann müßte Herr X 168,67 Euro im Monat an Zinserträgen,
Aktiengewinnen
abgeltungssteuerfrei „hinzuverdienen“ dürfen, also im Jahr
2024,04 Euro (168,67 Euro x 12 Monate).

Nicht zu vergessen die 801 Euro/Jahr Sparerfreibetrag.

Grüße,
Sebastian

Hallo Sebastian, ist es so zu verstehen:

Herr X kann einerseits 168,67 Euro (Existenzminimum…) an Zinserträgen und Aktiengewinnen steuerfrei und dann noch mal hinzu 66,75 Euro einnehmen (801,00 Euro Sparerfreibetrag durch 12 Monate), d.h. Herr X kann pro Monat 235,42 Euro (168,67 Euro + 66,75 Euro) abgeltungssteuerfrei einnehmen?!

Um diese 235,42 Euro monatlich steuerfrei einnehmen zu können müßte Herr X eine Nichtveranlagungsbescheinigung besorgen…

Ist dem so?

Vielen Dank für die Antwort!!!

eavier

Es gibt hier keine NV-Bescheinigung, da Herr X. nicht dauerhaft verrentet ist oder es nicht gewiss ist, dass Herr X. künftig keine Einnahmen erzielen wird.

Eine NV-Bescheinigung wird für die Zukunft für 3 Jahre ausgestellt und das in der Regel nur bei Rentnern, wo deren Einkünfte für die nächsten Jahr feststehen und nachvollziehbar sind.

Da Herr X. morgen anfangen könnte zu arbeiten, kann es nicht sein, dass das Finanzamt ihm für 3 Jahre eine NV-Besch. ausstellt.

So wird Herr X. sich also nur über die Einkommensteuererklärung die einbehaltenen Abschlagsteuern zurückholen können.

Es gibt hier keine NV-Bescheinigung, da Herr X. nicht
dauerhaft verrentet ist oder es nicht gewiss ist, dass Herr X.
künftig keine Einnahmen erzielen wird.

Da Herr X. morgen anfangen könnte zu arbeiten, kann es nicht
sein, dass das Finanzamt ihm für 3 Jahre eine NV-Besch.
ausstellt.

…also, hierfür sehe ich keine Grundlage. Weder § 44a (2)Satz 2 noch Tz 13 des BMF-Schreibens vom 5. November 2002 sehen eine Beschränkung auf Rentner vor. Einen Ausschluss von anderweitig nicht arbeitenden Bürgern würde ich sogar für verfassungswidrig halten.

§ 44a (2) Satz 3: „In den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 ist die Bescheinigung unter dem Vorbehalt des Widerrufs auszustellen.“

Ist auszustellen. Das Finanzamt hat hier keine Ermessensentscheidung zu fällen…

Satz 1 Nummer 2 beschreibt die Fälle, „wenn anzunehmen ist, dass für ihn eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt.“

Das sehe ich hier. Der Steuerpflichtige ist ohnehin verpflichtet, eine Änderung der Verhältnisse anzuzeigen. Ändern sich die Verhältnisse, so wird die NV-Bescheinigung nach § 131 AO widerrufen.

Sie haben es doch schon erkannt, leider falsch aufgefasst.

„wenn anzunehmen ist, dass für ihn eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt“

Und genau das ist bei dem hier fiktiven Steuerzahler nicht der Fall. Rentner waren zudem nur ein Beispiel, genausogut trifft es auf Kinder, Schüler, Studenten zu.

Aber ein im erwerbsfähigen Alter befindlicher Arbeitnehmer erhält eine solche Bescheinigung nicht. Das Finanzamt kann also hier wohl kaum erkennen, dass zukünftig eine Veranlagung nicht in Betracht kommt. Wie will denn das FA dies annehmen? Nur weil der Steuerzahler vorträgt, er hat keine Lust künftig arbeiten zu gehen?

Sie können sicher sein, dass für solche erwerbsfähige arbeitscheue Leute keine NV ausgestellt wird. Da braucht man auch kein BMF-Schreiben, weil es das Gesetz bereits hergibt.

„wenn anzunehmen ist, dass für ihn eine Veranlagung zur
Einkommensteuer nicht in Betracht kommt“

Und genau das ist bei dem hier fiktiven Steuerzahler nicht der
Fall. Rentner waren zudem nur ein Beispiel, genausogut trifft
es auf Kinder, Schüler, Studenten zu.

…also, aha, auf Rentner, Kinder, Schüler und Studenten. Was man hier alles lernen kann! Respekt.

Ich hab doch noch mal eine Verständnisfrage: Warum wird Leuten, die nicht Rentner, Kinder, Schüler oder Studenten sind, eine Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften zugetraut, den Rentnern, Kindern, Schülern und Studenten hingegen nicht?

Und wo finde ich dazu etwas Nachlesbares?

Ich hab doch noch mal eine Verständnisfrage: Warum wird
Leuten, die nicht Rentner, Kinder, Schüler oder Studenten
sind, eine Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften
zugetraut, den Rentnern, Kindern, Schülern und Studenten
hingegen nicht?:

Bitte? Es geht hier nicht um die Erzielung von Einkünften sondern ob eine Veranlagung in Betracht kommt. Aber ich weiß, Ihre Frage geht ja in die akademische Richtung. Ein Schüler oder Student wird im Normalfall wohl kein besonders hohes Erwerbseinkommen erzielen können, weil er eben studiert oder eine Schule besucht. Beim Rentner bleiben die Einnahmen auch gleich. Natürlich kann der Student das Studium abbrechen, der Rentner kann ein vermietetes 10-Familienhaus erben. Das ist alles, was unter „wenn anzunehmen ist“ fällt. Bei einer Person im erwerbsfähigen Alter ist aber eben nicht anzunehmen, dass eine Veranlagung nicht in Betracht kommt, gerade dann, wenn Einnahmen über dem Sparerpauschbetrag von 801 € (1602 € bei Eheleuten) vorhanden sind.

Und wo finde ich dazu etwas Nachlesbares?

Im Gesetz, ich wiederhole mich ungern
**wenn anzunehmen ist, dass für ihn eine Veranlagung zur

Einkommensteuer nicht in Betracht kommt**

Und wo finde ich dazu etwas Nachlesbares?

Im Gesetz, ich wiederhole mich ungern
**wenn anzunehmen ist, dass für ihn eine Veranlagung
zur

Einkommensteuer nicht in Betracht kommt**

…also, beim Großteil der Hartz-IV-Empfänger nehme ich an, dass für sie eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt. Und das sind nicht alles Rentner, Kinder, Schüler oder Studenten.

Ich denke, die pauschale Aussage, bestimmte Bevölkerungsgruppen erhalten per se keine NV-Bescheinigung, steht auf sehr sehr wackligen Beinen.

Ich denke, die pauschale Aussage, bestimmte
Bevölkerungsgruppen erhalten per se keine NV-Bescheinigung,
steht auf sehr sehr wackligen Beinen.

Sie wiederholen sich. Ich spreche von Bevölkerungsgruppen, wo hinreichend konkret anzunehmen ist, dass eine Veranlagung nicht in Betracht kommt und es soll doch tatsächlich Fälle geben, wo ALG 2 Empfänger in einem Jahr auch wieder einen Job bekommen. Und daher wird auch keine NV-Bescheinigung für 3 Jahre ausgestellt.

Ich denke mal, Sie vertehen einfach den Satz im Gesetz nicht.

Ich denke mal, Sie vertehen einfach den Satz im Gesetz nicht.

…also, da wackeln die Beine aber weiter, oder?

Ich behaupte einfach weiter, dass es zwingend zu einer Erteilung der NV-Bescheinigung kommen muss, wenn davon auszugehen ist, dass eine Veranlagung nicht in Betracht kommt.

Ich behaupte einfach weiter, dass es zwingend zu einer
Erteilung der NV-Bescheinigung kommen muss, wenn davon
auszugehen ist, dass eine Veranlagung nicht in Betracht kommt.

Behaupten können Sie viel und es stört mich auch nicht weiter. Und vor Gericht? Haha, was würde man dort schon erreichen. Meinen Sie ein Richter bescheinigt offiziell, dass bei ALG 2 Empfängern davon auszugehen ist, dass diese in einem Folgejahr nicht doch einen Job bekommen?

Was ist wahrscheinlicher, das ein Arbeitsloser einen Job bekommt oder das ein Renter ein vermietetes Mehrfamilienhaus erbt? Der Rentner bekommt seine NV weil eben nicht davon auszugehen ist, dass er zu veranlagen wäre. Auf den Arbeitslosen trifft das natürlich nicht zu, denn hier ist davon auszugehen, dass er wieder einen Job findet.

Es gibt dazu Verwaltungsanweisungen.

Für mich ist diese Diskussion mangels Sinnhaftigkeit nun beendet.

Oerdiz

Was ist wahrscheinlicher, das ein Arbeitsloser einen Job
bekommt oder das ein Renter ein vermietetes Mehrfamilienhaus
erbt?

…also, hier in Berlin das letztere.