Investitionsabzugsbetrag

Von: , Frage gestellt am Di, 9. Sep 2008

Hallo,

angenommen ein Unternehmer bildet 2008 einen Investitionsabzugsbetrag für einen Firmenwagen, den er 2010 anschaffen will.

Er kauft den Firmenwagen am 3.Dezember 2010. Im darauffolgenden Jahr verkauft er den Firmenwagen am 8.Dezember 2011.
Muss dann der Investitionsabzugsbetrag wieder rückgängig gemacht werden oder nicht?

Grüße
CE

9 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Investitionsabzugsbetrag

      Hallo oerdiz,
      nur zum verständnis:

      müsste der pkw nicht bis zum ende des jahres, das auf das jahr der anschaffung folgt im bv bleiben und nicht nur 12 monate ab anschaffung?

      § 7g Abs. 1 S. 2 Nr.2a EStG

      Danke und Gruß

      • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Investitionsabzugsbetrag

        müsste der pkw nicht bis zum ende des jahres, das auf das jahr
        der anschaffung folgt im bv bleiben und nicht nur 12 monate ab
        anschaffung?

        § 7g Abs. 1 S. 2 Nr.2a EStG
        ...also, so ist es. Eindeutiger Wortlaut.

        Allerdings 2b, nicht 2a

      • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Investitionsabzugsbetrag

        Hallo,

        genau das ist eigentlich die Frage. Muss sich das Wirtschaftsgut bis einschließlich zum 31.12. des Folgejahres im Anlagevermögen befinden oder reicht es, wenn es im Dezember noch abgeschrieben wird (wäre ja steuerlich gesehen der Fall, wenn der Verkauf ab dem 2.Dezember stattfindet).

        Grüße
        CE [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Investitionsabzugsbetrag

          Hallo!

          Wenn der PKW verkauft wird, findet ja ein Abgang aus dem Anlagevermögen zum Zeitpunkt der Veräußerung (2.12.) statt, so dass damit ein Verbleib bis zum 31.12. nicht mehr gegeben ist. Oder anders gesagt: Zum 31.12. taucht der PKW nicht im Anlagenspiegel auf und somit ist er dann nicht bis zum 31.12. im AV verblieben.
          Der PKW dürfte also, wenn man dem Gesetzeswortlaut folgt, bis zum 31.12. d.Fj. nach Anschaffung nicht veräußert werden.

          Gruß
          experttobe

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: Investitionsabzugsbetrag

            d.h. er darf am 31.12. verkauft werden oder doch erst am nächsten Tag, dem 1.1. um den Investitionsabzugsbetrag nicht rückgängig zu machen?

            danke und Grüße
            CE [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^6: Investitionsabzugsbetrag

              Hallo!

              Der PKW muss bis zum 31.12. 24 Uhr im AV bleiben. Ergo: Am 1.1. 0 Uhr kann er verkauft werden.

              Gruß
              experttobe

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^7: Investitionsabzugsbetrag

              ...also, ich dachte, das hätten Oerdiz und Buko bereits mit Quellenangabe erschöpfend (und mal übereinstimmend) erledigt?

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Investitionsabzugsbetrag

        müsste der pkw nicht bis zum ende des jahres, das auf das jahr
        der anschaffung folgt im bv bleiben und nicht nur 12 monate ab
        anschaffung?
        So ist es, siehe auch § 7g Absatz 4

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