Investitionsabzugsbetrag

Hallo,

angenommen ein Unternehmer bildet 2008 einen Investitionsabzugsbetrag für einen Firmenwagen, den er 2010 anschaffen will.

Er kauft den Firmenwagen am 3.Dezember 2010. Im darauffolgenden Jahr verkauft er den Firmenwagen am 8.Dezember 2011.
Muss dann der Investitionsabzugsbetrag wieder rückgängig gemacht werden oder nicht?

Grüße
CE

Es reicht aus, wenn beabsichtigt ist, den PKW mindestens ein Jahr fast auschließich betrieblich zu nutzen.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html

Hallo oerdiz,
nur zum verständnis:

müsste der pkw nicht bis zum ende des jahres, das auf das jahr der anschaffung folgt im bv bleiben und nicht nur 12 monate ab anschaffung?

§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr.2a EStG

Danke und Gruß

müsste der pkw nicht bis zum ende des jahres, das auf das jahr
der anschaffung folgt im bv bleiben und nicht nur 12 monate ab
anschaffung?

§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr.2a EStG

…also, so ist es. Eindeutiger Wortlaut.

Allerdings 2b, nicht 2a

Hallo,

genau das ist eigentlich die Frage. Muss sich das Wirtschaftsgut bis einschließlich zum 31.12. des Folgejahres im Anlagevermögen befinden oder reicht es, wenn es im Dezember noch abgeschrieben wird (wäre ja steuerlich gesehen der Fall, wenn der Verkauf ab dem 2.Dezember stattfindet).

Grüße
CE

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Wenn der PKW verkauft wird, findet ja ein Abgang aus dem Anlagevermögen zum Zeitpunkt der Veräußerung (2.12.) statt, so dass damit ein Verbleib bis zum 31.12. nicht mehr gegeben ist. Oder anders gesagt: Zum 31.12. taucht der PKW nicht im Anlagenspiegel auf und somit ist er dann nicht bis zum 31.12. im AV verblieben.
Der PKW dürfte also, wenn man dem Gesetzeswortlaut folgt, bis zum 31.12. d.Fj. nach Anschaffung nicht veräußert werden.

Gruß
experttobe

müsste der pkw nicht bis zum ende des jahres, das auf das jahr
der anschaffung folgt im bv bleiben und nicht nur 12 monate ab
anschaffung?

So ist es, siehe auch § 7g Absatz 4

d.h. er darf am 31.12. verkauft werden oder doch erst am nächsten Tag, dem 1.1. um den Investitionsabzugsbetrag nicht rückgängig zu machen?

danke und Grüße
CE

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Der PKW muss bis zum 31.12. 24 Uhr im AV bleiben. Ergo: Am 1.1. 0 Uhr kann er verkauft werden.

Gruß
experttobe

…also, ich dachte, das hätten Oerdiz und Buko bereits mit Quellenangabe erschöpfend (und mal übereinstimmend) erledigt?