Bilanzieren oder nicht?

Hallo,

wollte gerne wissen, ob es sinnvoll ist, bei Finanzkaufmann zu bilanzieren, obwohl es rechtlich nicht sein muss? (Vorteile und Nachteile)

Vilen Dank

wollte gerne wissen, ob es sinnvoll ist, bei Finanzkaufmann zu
bilanzieren, obwohl es rechtlich nicht sein muss? (Vorteile und Nachteile)

Einen Vorteil sehe ich nicht, Nachteil ist der höhere Aufwand und die Testatgebühren.

wollte gerne wissen, ob es sinnvoll ist, bei Finanzkaufmann zu
bilanzieren, obwohl es rechtlich nicht sein muss? (Vorteile und Nachteile)

Einen Vorteil sehe ich nicht, Nachteil ist der höhere Aufwand
und die Testatgebühren.

Testatgebühren, was ist das?

Testatgebühren, was ist das?

Eine Bilanz muß von einem StB/WP testiert werden. Also selbst, wenn man die Bilanz selber erstellt, muß sie das Testat erhalten und das kostet. Muß die Bilanz von dem StB/WP erstellt und testiert werden, zahlst Du beides.

Wenn also nicht unbedingt eine Bilanz gebraucht wird oder vielleicht gesetzlich vorgeschrieben ist, würde ich mir den finanziellen Aufwand schenken.

Testatgebühren, was ist das?

Nichts, was du als freiwillig Bilanzierender und Nichtkapitalgesellschaft haben musst. Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und Kap&Co) müssen ihren Jahresabschluss prüfen lassen. Das Ergebnis der Prüfung wird durch den Wirtschaftsprüfer testiert.

Nichtkapitalgesellschaften und kleine KapGes brauchen das nicht. Da du freiwillig zu bilanzieren gedenkst, gehörst du zwingend zu den NichtKapGes.

http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48757.htm

Eine Bilanz muß von einem StB/WP testiert werden. Also selbst,
wenn man die Bilanz selber erstellt, muß sie das Testat
erhalten und das kostet.

…also, Gesetzesquellen hierzu wirst du nicht finden. Mir kann niemand vorschreiben, den Jahresabschluss nicht selbst zu erstellen.

Zum Testat selber siehe oben.

…also, Gesetzesquellen hierzu wirst du nicht finden. Mir
kann niemand vorschreiben, den Jahresabschluss nicht selbst zu erstellen.

Habe ich das behauptet ? Die gesetzliche Vorschrift bezog sich darauf, ob überhaupt bilanziert werden muß oder ob der Fragende eine Wahlmöglichkeit hat.

Nichts, was du als freiwillig Bilanzierender und
Nichtkapitalgesellschaft haben musst.

Das ist nicht korrekt. Bestimmte Berufsgruppen werden durch die GewO zum Testat gezwungen. Der Fragesteller könnte dazu gehören.

…also, das ist richtig. Da hat mir das HGB wohl den Blick verstellt. Es ist durchaus möglich, dass andere als handels- oder steuerrechtliche Normen einen Bestätigungsvermerk fordern.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…also, ja:

„Also selbst, wenn man die Bilanz selber erstellt, muß sie das Testat erhalten“

Thats falsch. Ich mache meinen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV (und Anhang), stecke den zusammen mit den Steuererklärungen in einen Briefumschlag und ab damit. Nix Testat.

Und handelsrechtlich auch nicht. Ich sei eine KapGes: Ich drucke den JA aus, verteile den an die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung und lasse den JA von den Gesellschafter feststellen. Nix Testat.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

„Also selbst, wenn man die Bilanz selber erstellt, muß sie das
Testat erhalten“

Thats falsch.

Ich dachte, jede Bilanz müßte testiert werden. Dann gilt das wohl eher für meine Berufsgruppe.

Ich dachte, jede Bilanz müßte testiert werden. Dann gilt das
wohl eher für meine Berufsgruppe.

…also, ich hab mich da auf deutsches Recht bezogen. Wenn ich falsch liege, dann zeig doch einfach auf die entsprechende Norm. Dann glaube ich es auch :smile:

Was ist denn deine Berufsgruppe? Ah, ich seh schon. Eine Testierpflicht sehe ich da aber auch nicht. Höchstens MaBV wäre eine Überlegung.

Meine ist eine, die testiert. Unter anderem.

Und wenn ich bilanziere, hat es Auswierkung aufs Steuer, im Vergleich mit EÜR?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was ist denn deine Berufsgruppe? Ah, ich seh schon. Eine
Testierpflicht sehe ich da aber auch nicht. Höchstens MaBV
wäre eine Überlegung.

Ein Blick in meine Vika zeigt: VOLLTREFFER !

Und wenn ich bilanziere, hat es Auswierkung aufs Steuer, im
Vergleich mit EÜR?

…also, ja. Zwar ist über die gesamte Periode der unternehmerischen Tätigkeit das Ergebnis gleich, aber durch die verschiedenen Methoden der Gewinnermittlung fallen verschiedene Gewinne in unterschiedlichen Jahren an. Das hat Auswirkung auf die Progression.

Zeigt sich die Auswirkung ehe positiv oder negativ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

wollte gerne wissen, ob es sinnvoll ist, bei Finanzkaufmann zu
bilanzieren,

der entscheidende Vorteil ist, daß man - ganz unabhängig von der verwendeten Software - nur mit der Führung von Büchern und Bilanzierung wissen kann, wo man mit seinem Unternehmen wirklich steht. Dafür ist die kaufmännische „doppelte Buchführung“ gemacht, und daß buchführende Unternehmer ihre Abschlüsse auch „bei der Steuer“ vorlegen müssen, ist bloß ein Nebeneffekt.

Die Verwaltung von ausstehenden Forderungen und fälligen Verbindlichkeiten, im Ergebnis auch Liquiditätsplanung, ist ein überaus nützlicher Nebeneffekt von Buchführung und Bilanzierung. Mit einfacher Überschussrechnung muss man für diesen Zweck höchst komplizierte Nebenbücher aufmachen, die bei regulärer Buchführung alle überflüssig sind.

Der einzige kleine Nachteil im Vergleich zur Überschussrechnung besteht darin, daß man sich mit Überschussrechnung nicht bloß selber, sondern auch dem Fiskus trefflich in die Tasche lügen kann.

Der erste Abschnitt gilt freilich bloß, wenn die eigene FiBu zeitnah geführt und auch erledigt (!) wird, das ist mehr als das Aufzeichnen der laufenden Vorfälle. Wenn man die eigene FiBu für alle Abgrenzungen, Wertberichtigungen und dergleichen nach draußen geben muss, verliert sie bereits viel von ihrem Charme.

Wichtig ist auch die Bedeutung von Warenbestand und -einsatz: Ein Dienstleister wird eher mit einer Überschussrechnung klarkommen, ohne daß er völlig verloren geht. Für einen Händler mit Waren halte ich das für ganz ausgeschlossen.

Wegen der notwendigen Kenntnisse:

Der Aufwand, der für einen Gründer nötig ist, um die Behandlung der USt in der Überschussrechnung zu verstehen, die auf den ersten Blick völlig konfus erscheint, ist auch nicht größer als der, der nötig ist, um die Grundzüge der Bilanzierung kennen zu lernen. Wer nicht wegen HGB bilanzieren muss, hat den großen Vorteil, daß er sich an die Wunderwelt der zeitraumgerechten Abgrenzung, der Bewertung von Umlaufvermögen und der Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken Schritt für Schritt herantasten kann, bis er freihändig fährt.

Schöne Grüße

MM

Der einzige kleine Nachteil im Vergleich zur
Überschussrechnung besteht darin, daß man sich mit
Überschussrechnung nicht bloß selber, sondern auch dem Fiskus
trefflich in die Tasche lügen kann.

Können Sie es bitte näher erläutern? Was ist hier gemeint?

daß man sich mit
Überschussrechnung nicht bloß selber, sondern auch dem Fiskus
trefflich in die Tasche lügen kann.

Können Sie es bitte näher erläutern? Was ist hier gemeint?

…also, das würde mich auch interessieren.

Bei der EÜR schreibe ich die Einnahmen und Ausgaben nieder, ziehe das eine vom andern ab - und fertig. Okay, ein paar Spielregeln sind noch zu beachten, wie Anlagevermögen, bestimmtest Umlaufvermögen oder die „kurze Zeit vor/nach dem 31.12.“.

Bei der Bilanzierung bewerte ich die Wirtschaftsgüter dem Grunde und der Höhe nach. Da hab ich mehr Spielraum, insbesondere bei Sachverhalten, die man naturgemäß nicht genau beziffern kann, wie Rückstellungen, Forderungswertigkeiten usw.

Das kann man pauschal nicht sagen.

Klar ist, es ist etwas komplizierter zu bilanzieren, d.h. es verursacht mehr Arbeit.

Für eine korrekte Antwort, ob die Bilanzierung für einen bestimmten Fall günstiger ist benötigt man sehr viele „Nebendaten“.

Unter Umständen können sich sehr starke Gewinnunterscheide zwischen Bilanzierung und Einnahmeüberschussrechnung in einem Jahr ergeben. Diese Gewinnunterscheide kann man steuerlich nutzen. Sie können sowohl positiv als auch negativ sein, aus diesem Grund kann hier keiner spontan sagen: Ganz klar, das oder das ist günstiger.

Gruß

Jörg