Hallo,
obwohl ich nicht bilanziere kann ich doch trotzdem buchen, oder? Und mit welchen Konntenramen wäre es sinnvoller für Finanzkaufmann?
MfG
Hallo,
obwohl ich nicht bilanziere kann ich doch trotzdem buchen, oder? Und mit welchen Konntenramen wäre es sinnvoller für Finanzkaufmann?
MfG
…also, du buchst nicht. Du zeichnest auf.
Zitat § 4 (3) Satz 1 EStG: „Steuerpflichtige, die nicht… verpflichtet sind, Bücher zu führen … und die auch keine Bücher führen …“ --> können eine EÜR machen.
Also diejenigen, die freiwillig buchen, können keine EÜR mehr machen. Der Unterschied zwischen buchen und aufzeichnen ist zwar akademischer Natur, aber wenigstens sprachlich sollte man da ein wenig aufpassen.
Der Kontenrahmen ist wurscht; am Ende will das Finanzamt nur wissen, wie hoch der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ist und warum.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
alles klar, danke.
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Servus,
es ist sicher nicht verkehrt, sich an einen Standardkontenrahmen zu gewöhnen. Es könnten sich ja mal Gründe ergeben, die es notwendig machen, Bücher zu führen.
Das einzige, was in so einem Fall für die Anwendung des SKR 03 spricht, ist, daß dieser noch viele Jahre in den Berufsschulen Standard war, als er schon lang durch den im Aufbau viel besser einleuchtenden und in der Anwendung viel praktischeren SKR 04 abgelöst war.
Wenn man sich an die Hausnummern aus einem SKR gewöhnen will, ist der SKR 04 zweifellos das Mittel der Wahl.
Schöne Grüße
MM