Hallo zusammen,
beim BFH sind Verfahren anhängig, die klären sollen, ob und wie weit die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an ein Versorgungswerk als vorweggenommene Werbungskosten zu behandeln sind.
Bisher waren die Steuerbescheide diesbezüglich vorläufig. Dagegen wurde dann ja Einspruch eingelegt, weil dieser Vorläufigkeitsvermerk zweifelthaft war/ ist. Nun ist dieser Vermerk durch das BMF-Schreiben vom 20.06.2008 (IV A 3 -S 0338/07/10010) gestrichen worden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass ein Ruhen des Verfahrens nicht mehr in Betracht kommt. Allerdings bezieht sich das auf die Jahre VOR 2005.
Doch was ist nun mit den Jahren AB 2005? Legt man nun trotzdem Einspruch ein und verweist auf noch laufende Verfahren hin? Im WWW ist leider nix zu dem Thema zu finden. Falls doch: WO?!?
Vielen Dank für Hinweise und mehr!!!
experttobe