hallo,
person a ist gebäudereinigerin, überwiegend in privathaushalten (bisher), da dies nicht sonderlich gut lief (allerdings war das einkommen hoch genug, um keine sozialleistungen beziehen zu müssen) hat sie sich nun auch kleinere gewerbeobjekte dazugesucht.
sie wurde im vergangenen jahr erstmals angeschríeben, von der gkv, sie müsse sich rückwirkend versichern… diese beitragshöhe steht nun fest, und kann in raten gezahlt werden.
a ist umsatzsteuerpflichtig (wichtig?) frage: der normale beitrag… von knapp 200 €, ist privatvergnügen, und kann wo abgezogen werden? und was ist mit den raten, die sind mtl. in höhe von 150 € zu erbringen, bis jahresende ca 750 €.
darf a nun die summen steuerlich geltend machen oder nicht? a war von januar bis ende april vollzeitbeschäftigt, daher fallen steuern von voraussichtlich 1500 € an… und da dann ab nächstes jahr voraussichtlich vorauszahlungen verlangt werden, wäre es für a schon wichtig, schon einmal ein bisschen… vorauszuplanen…
vielen dank für antworten!