Hallo an alle!
kann ein Arbeitnehmer Umzugskosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung Anlage N geltend machen?
Vorraussetzung für den Umzug: private Gründe, keinerlei arbeitstechnische Gründe!
Danke schon mal für eure Meinungen und Antworten
Darla
Wenn die tägliche Zeitersparnis für die Fahrten Wohnung-Arbeit für den Umzug mehr als 1 Stunde beträgt, sind die Finanzämter angehalten, den Umzug als beruflich anzuerkennen. Aber nur dann.
Gruß
Lawrence
Anlage N: Nein
Aber evtl. als haushaltsnahe Dienstleistungen (Speditionskosten) Siehe §35a EStG
Jörg