Hallo,
mal angenommen der Unterschied der Bruttogehälter von Verheirateten nur 1000€ beträgt (z.B. 3000 und 2000), welche Lohnsteuerklassenkombi ist dann die beste). Ein Rechenprogramm aus dem Internet hat mir IV/IV ausgerechnet.
Aber was ist, wenn sich ein Kind ankündigt und man aufgrund des dann höheren Elterngeldes erstmal III/V machen will? Lohnt sich sowas und wenn ja, kann man die Klassen ohne weiteres nach der Geburt des Kindes wieder ändern? Oder könnte es da Probleme geben?
Danke im voraus.
Jessica
Servus,
die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer ist in den verschiedenen geschilderten Alternativen präzise gleich.
Der Zinsgewinn, der sich aus dem Jonglieren mit den Lohnsteuerklassen ergibt, entspricht grosso modo dem Gegenwert eines Jägerschnitzels mit Pommes nebst ein paar Pilsner Bieren.
Ob es sich lohnt, dafür den ganzen Wanderzirkus zu veranstalten, hängt vom Wert der Freizeit ab. Ich persönlich bewerte sie höher, so daß in meinem Fall die Antwort lauten müsste: Nein, es lohnt sich nicht.
Schöne Grüße
MM
Derjenige, der später das Elterngeld erhalten soll, der sollte schnellstens in Steuerklasse III wechseln.
Dies sorgt dafür, dass das Elterngeld von einem höheren Nettolohn berechnet wird. Steuerklassen kann man auch dann wieder wechseln, wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr arbeitet. Die Begrenzung des Steuerklassenwechsels auf einmal im Jahr ist dann unbeachtlich.
Zunächst hat man in den Elterngeld-Richtlinien geregelt, dass solche gestaltungsmissbräuchlichen Steuerklassenkombinationen (die wirtschaftlich unsinnig sind) nicht anerkannt werden dürfen.
Ein Sozialgericht hat jetzt gegenteilig für den Steuerzahler entschieden, weil eben solch eine Regelung im Gesetz fehlt. Hat der Gesetzgeber mal wieder geschlampt.
Man kann davon ggf. profitieren, ich weiß leider noch nicht, in wie fern dieses Urteil durch gesetzliche Neuregelung vom Tisch gefegt werden wird.
Wenn man im Monat weniger Netto hat, dann gleicht sich das natürlich durch Einkommensteuerveranlagung wieder aus, es sei denn, man ist so knapp bei Kasse, dass man mit dieser Steuerklassenkombination nicht über die Runden kommt.