Hallo zusammen,
meine Frage: Kann man in der Einkommensteuererklärung die zur Instandhaltung einer vermieteten Immobilie unabdingbaren Rücklagen von den Mieteinkünften abziehen? Oder muss man die laufenden Einnahmen voll versteuern und kann dann erst beim Eintreten der Sanierungsmaßnahmen die Mieteinnahmen entsprechend mindern?
Letzteres dürfte in den meisten Fällen ja von Nachteil für den Steuerzahler sein.
Vielen Dank!