Hilfe im Haushalt

wie hat man den § 33 (3) EStG zu interpretieren!? kann ein Rentner Aufwendungen für eine Hilfe im Haushalt gelten machen, wenn der Angehörige ohne Selbständigkeit ist (kein Vertrag und ohne Rechnung)??? Wenn nur diese Tätigkeit vom Angehörigen im ganzen Jahr ausgeführt wird, ist dies doch noch keine Selbständigkeit, oder!?

Soweit ich (Student) weiß:

Eine Hilfe im Haushalt ist eine Person, die typische hauswirtschaftliche Arbeiten verrichtet, sie kann auch nur stundenweise im Haushalt beschäftigt und muss nicht im Rahmen eins Arbeitsverhältnisses tätig sein.

Höchstbetrag:

624 € im Kalenderjahr
wenn der Steuerpflichtige oder sein nicht dauernd getrennter lebender Ehegatte das 60. Lebensjahr vollendet hat

oder

wegen Krankheit des Steuerpflichtigen oder seines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder ins zu einem Haushalt gehörigen Kindes iSd § 32 Abs. 1 oder Abs. 6 Satz 7 oder einer anderen zu seinem Haushalt gehörigen unterhaltenden Person, für die eine Ermäßigung nach § 33a Abs. 1 gewährt wird, die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt erforderlich ist.

Rechtsfolge:
Aufwendungen sind bis zu dem Höchstbetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzugsfähig.

Soweit die Theorie.
Hat der obige Rentner also das 60. Lebensjahr vollendet dann er diese Aufwendungen geltend machen. Wenn nicht, so könnten noch die übrigen Tatbestände zutreffen.

freundliche Grüße

MicLot

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Ich verweise mal auf die folgende Richtlinie.

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2006/hin33…

Ein Arbeitsverhältnis ist also nicht erforderlich. Wenn bspw. ein Student, der nicht zum Haushalt gehört, sich im Monat 100 € auf diese weise verdient, dann unterliegt er nicht der Sozialversicherungspflicht und kann weiter in der Familienversicherung der Eltern / des ELternteils versichert bleiben. In solchen Fällen wird der Freibetrag für Haushaltshilfe beim geholfenen Rentner anerkannt.