Wenn man hautberuflich ein Gewerbe und sonst keine versicherungspflichtige Beschäftigung hat, müssen die Einkünfte aus einem € 400.-- Job über die Einkommenssteuererklärung angeben und auch entsprechend mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden (auch wenn der Minijob-Arbeitgeber die pauschale Steuer bezahlt hat).
Wenn man hautberuflich ein Gewerbe und sonst keine
versicherungspflichtige Beschäftigung hat, müssen die
Einkünfte aus einem € 400.-- Job über die
Einkommenssteuererklärung angeben und auch entsprechend mit
dem persönlichen Steuersatz versteuert werden (auch wenn der
Minijob-Arbeitgeber die pauschale Steuer bezahlt hat).
Das dürfte wohl falsch sein(?).
Diese Frage kann ich nicht beantworten, aber ich frage mich, was diese Konstruktion soll. Wenn ich ein gewerbe habe, kann ich dem Minijob-Arbeitgeber doch eine Rechnung schreiben, dann spart er glatt die 30 % Abgabe. Ich selber muß dann zwar die 400 € versteuern, aber dass kann ich über den Betrag ausgleichen, den ich in Rechnung stelle.
Wenn ich ein gewerbe habe, kann
ich dem Minijob-Arbeitgeber doch eine Rechnung schreiben, dann
spart er glatt die 30 % Abgabe. Ich selber muß dann zwar die
400 € versteuern,
so ist es.
aber dass kann ich über den Betrag
ausgleichen, den ich in Rechnung stelle.
Es geht aber darum dass besagter AG halt keine Rechnung will, sondern besagten Minijobber anstellen will.
Außerdem liegt die Art der Tätigkeit von Gewerbe und Minijob weit auseinander.