Darf man parallel zu einer Festanstellung auf Lohnsteuerkarte und einem Minijob (400 Euro) eine kurzfristig geringfügige Beschäftigung ausüben und wie muss diese versteuert werden? (drei verschiedene Arbeitgeber)
Ist es richtig, dass die Beschäftigung vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, wenn man keine Lohnsteuerkarte abgibt und bedeutet dies, dass man als Arbeitnehmer keine Steuern mehr abführen muss?
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo,
ja, da der Minijob und die kurzfristige Beschäftigung nicht zusammengerechnet werden und der Minijob neben einer pflichtigen Hauptbeschäftigung sozialversicherungsfrei ist.
Die kurzfristige Beschäftigung muss nicht pauschal versteuert werden (d.h. Arbeitgeber kann auch statt der Pauschalsteuer, die er tragen müsste, den Arbeitnehmer nach Steuerklasse 6 abrechnen, wo dieser die Steuern trägt), sie darf nicht pauschal versteuert werden, wenn die Grenzen für die Pauschalsteuer (mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage ODER mehr als 62 Euro pro Tag) überschritten sind.
Viele Grüße
EK