Was gehört wo rein in 'Anlage Vermietung' ?

Liebe WWW’ler

die FAQ hab ich schon durchgeschaut, und auch haufenweise geggogelt, aber die in der FAQ genannten Artikel von Ernest&Young bekomme ich im Internet nicht :-\ und alles was ich bisher ergoogelt habe, habe ich noch weniger verstanden als das Formular des FA :frowning: ist halt nicht wirklich mein Fachgebiet :frowning:((

Was gehört denn nun in welches Feld bei der Anlage Vermietung ? Ich komme mit diesen Fachbegriffen nicht so wirklich klar :frowning:

Bei den Mieteinnamen die Kaltmiete ? oder die Warmmiete ?
Renovierungskosten (in vermietbaren Zustand versetzen vor Bezug)?
Nebenkosten (Hausverwaltung, Gemeinkosten Strom, TG, etc.) ?
Reparaturen an den vermieteten Gegenständen (z.B. Thermostat Herd in Einbauchküche, Mischbatterie in Badewanne oder so) ?
Grundsteuer (die nicht vom Mieter verlangt würde) ?
Hypothekenzinsen der Finanzierung ?
Tilgung ? (wohl eher nicht, oder ?)
Sparbeiträge zur BSP für Anschlussfinanzierung ??

evtl. der Grundbucheintrag bei Kauf der Wohnung ? das wäre aber z.B. 2 Jahre vor Vermietung gewesen … ginge sowas rückwirkend ?

Ich steh da begrifflich wie der Ochs vor dem Berg :frowning:(( weil ich einerseits nicht weiss WAS man absetzen kann, und wenn ja, in welches dieser vollkommen unverständlich bezeichneten Felder das dann eintragen werden müsste

Könnt ihr mir weiterhelfen???

Hoffnungsvolle Grüße
H.

Hallo,

ich finde das Formular „Anlage V“ mehr als eindeutig - daher mein Tipp: Beratung in Anspruch nehmen! Eine erklärung hier wäre unerlaubte Beratung und der komische Moderator löscht alles!

Ich repariere mein auto auch nicht selber, wenn ich nicht weiss, weil es geht!

E.

Bei den Mieteinnamen die Kaltmiete ?

ist einfacher, ja… dann aber keine nebenkosten ansetzten, ausser denen, die nicht umgelegt werden können.

oder die Warmmiete ?

geht auch, dann aber auch alles als werbungskosten ansetzen, was an kosten anfällt…

Renovierungskosten (in vermietbaren Zustand versetzen
vor Bezug)?

erhaltungsaufwand - ggf. aufteilen auf mehrere jahre

Nebenkosten (Hausverwaltung, Gemeinkosten Strom, TG, etc.) ?

evtl. - siehe oben - nicht abzf. ist die zuführung zur rücklage, die entnahme im gegenzug aber schon

Reparaturen an den vermieteten Gegenständen (z.B. Thermostat
Herd in Einbauchküche, Mischbatterie in Badewanne oder so) ?

reparaturen sind erhaltungsaufwand

Grundsteuer (die nicht vom Mieter verlangt würde) ?

dann ansetzen

Hypothekenzinsen der Finanzierung ?

ganz normal, finanzierungskosten

Tilgung ? (wohl eher nicht, oder ?)

no

Sparbeiträge zur BSP für Anschlussfinanzierung ??

beiträge nicht, wohl aber abschlussgebühr. beim bausparer eigentlich auch die zinserträge gg. den aufwand rechnen :wink:

evtl. der Grundbucheintrag bei Kauf der Wohnung ? das wäre
aber z.B. 2 Jahre vor Vermietung gewesen … ginge sowas
rückwirkend ?

das zählt ohnehin zu den anschaffungskosten und geht nur über die abschreibung - darüber sollte man sich auch mal gedanken machen…

Felder das dann eintragen werden müsste

steht doch an den feldern dran, nimm die, wo es steht, ansonsten nimm nen kuli, streichs durch, und mach dir deine eigenen felder…

gruß inder

hi

ich finde das Formular „Anlage V“ mehr als eindeutig - daher

für einen Steuerberater ist es das hoffentlich auch - Ich bin aber keiner, sonst müsste ich hier auch nicht fragen

mein Tipp: Beratung in Anspruch nehmen!

bei dir in Berlin?

Eine Erklärung hier
wäre unerlaubte Beratung und der komische Moderator löscht
alles!

das stimmt so nicht - nur wenn es um einen konkreten Fall geht und das ist keiner, ausserdem sind die Mods bei WWW nicht komisch sondern machen ihren Job

Ich repariere mein auto auch nicht selber, wenn ich nicht
weiss, weil es geht!

und ich schenke dir eine Tüte Deutsch, das hat mir auch sehr gehelft

Gruß H.

ich finde das Formular „Anlage V“ mehr als eindeutig - daher
mein Tipp: Beratung in Anspruch nehmen! Eine erklärung hier
wäre unerlaubte Beratung und der komische Moderator löscht
alles!

Ich dachte Sie sind im Steuerrecht tätig. Dann sollten Sie sich auch mit dem Steuerberatungsgesetz etwas auskennen und erkennen, dass diese Aussage Blödsinn ist.

Die Moderatoren sind nicht komisch, von Ihnen kann man das nicht behaupten.

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