Steuerbescheide rechtskräftig?verluste Kapvermögen

grundlage: kapital ist aufgenommen worden, über einen kredit. die papiere haben an wert verloren. der verlust kann nicht sofort ausgeglichen werden. es laufen also weiter kreditkosten auf.
die verluste sind bereits belegt in 2003 u 2004 sind geprüft und für richtig befunden. die bescheide sind also rechtskräftig. im jahr 2007 kommt ein neuer sachbearbeiter und will alles neu aufgerollt haben, ktobelege,verkaufsbelege, etc.angeblich keine unterlagen mehr vorhanden. es hat aber alles komplett vorgelegen. heute heißt es, die verluste auf dem extra dafür geführten kto hätten nichts mehr mit den einkünften zu tun und wären somit privatvergnügen.
wir diskutieren hier, ob das finanzamt alle unterlagen nocheinmal anfordern darf, obwohl die verluste (zinszahlungen an die bank) in den letzten jahren anerkannt wurden.
wir diskutieren hier privat und reden uns die köpfe heiss. es ist also nur ein beispiel. es wäre schön, wenn ihr eure meinungen mit einbringen könntet. für lösungsansätze wären wir euch dankbar.

Die bereits bestandskräftigen Steuerbescheide können nicht mehr geändert werden, wenn sie nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung § 164 Abs. 1 AO oder vorläufig nach § 165 (1) Satz 1 AO ergangen sind. Wenn vorläufig keit nach Satz 1 vorliegt (nicht Satz 2), dann muss man mal in den Steuerbescheid unter Erläuterungen schauen ob da was steht von „vorläufig hinsichtlich Einkünfte aus Kapitalvermögen…“ oder so.

Wenn es um aktuelle Jahre geht, so sind Entscheidungen der Vorjahre nicht bindend. Wenn der Bearbeiter also erkennt, dass zu Unrecht Aufwendungen anerkannt wurden, dann ist er daran im jetzt zu veranlagenden Steuerjahr nicht an Vorentscheidungen gebunden. Abschnittbesteuerung § 2 Abs. 7 EStG.