Hallo,
mal angenommen ein Hausbesitzer will sich ein größeres Mietobjekt anschaffen. Für das alte Grundstück laufen noch Darlehen und demzufolge fiele eine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn er die Darlehen (aus dem Verkaufspreis für das alte Grundstück) vorzeitig tilgen würde.
Um die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden, verwendet der Hausbesitzer den gesamten Verkaufspreis für das alte Grundstück zum Erwerb des neuen, größeren Grundstücks und ändert bei den alten Darlehen lediglich das Beleihungsobjekt (von Grundstück alt auf Grundstück neu = Pfandtausch), sodaß die Darlehen bestehen bleiben können.
Was meint Ihr, wären die Schuldzinsen, die von diesen alten Darlehen stammen, noch als Werbungskosten bei V+V abziehbar? Die Frage stellt sich deshalb, weil
a)
das Objekt, das mit dem Darlehen finanziert wurde, nicht mehr vorhanden ist (verkauft wurde) und nachträgliche Schuldzinsen im Privatbereich bekanntermaßen nicht steuerlich begünstigt sind und
b)
das neue Objekt nicht mit Darlehen finanziert wurde und lediglich als Beleihungsobjekt dient.
Danke schon mal im voraus,
Raulito