Hallo,
reicht es für den Nachweis des Fremdvergleichs eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen aus, einen entsprechenden Vertrag zwischen fremden Dritten, der ähnliche Vereinbarungen enthält, vorzulegen?
Ist z.B. die Vergleichbarkeit gegeben, wenn ein Darlehensvertrag zwischen nahen Verwandten keinen konkreten Rückzahlungszeitpunkt enthält, gleichzeitig aber ein Vertrag über monatliches Festgeld vorhanden ist, in dem ebenfalls kein konkreter Rückzahlungszeitpunkt genannt ist?
LG,
Markus