Fremdvergleich bei nahen Angehörigen

Hallo,

reicht es für den Nachweis des Fremdvergleichs eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen aus, einen entsprechenden Vertrag zwischen fremden Dritten, der ähnliche Vereinbarungen enthält, vorzulegen?
Ist z.B. die Vergleichbarkeit gegeben, wenn ein Darlehensvertrag zwischen nahen Verwandten keinen konkreten Rückzahlungszeitpunkt enthält, gleichzeitig aber ein Vertrag über monatliches Festgeld vorhanden ist, in dem ebenfalls kein konkreter Rückzahlungszeitpunkt genannt ist?

LG,
Markus

Ein Fremdvergleich ist etwas anders als da etwas darzulegen, was es irgendwo mal gibt oder gegeben hat.

Hier geht der Vergleich daneben, weil die andere Person eine Privatperson ist und keine Bank.

Die Frage ist, würde eine fremde dritte natürliche Person solch einen Vertrag abschließen, in dem Rückzahlungen komplett ungeregelt sind. Und da komme ich zu dem Ergebnis: Nein.

Danke
owt