aber beim Dachdecker handelt es sich um „Handwerkerleistungen“, für die es zusätzlich zu den Haushn. D. auch noch mal 600,-- gibt - Zeile 112 Mantelbogen!
nach neuesten Erkenntnissen (Lt. Sachbearbeiterin) FA Hagen:
Muss wohl explizit der Arbeitsaufwand per
Bank bezahlt werden damit es annerkannt wird.
nicht nur nach neusten erkenntnissen. bisher musste die bargeldlose zahlung schon immer nachgewiesen werden. für 2008 soll dies nicht mehr so sein. die rechnungen sowie bankbelege müssen aber dennoch aufbewahrt werden und auf verlangen vorgelegt werden.