Gewerbeanmeldung / Kontoführungskosten absetzbar?

Guten Abend,

folgende 2 Fragen hätte ich:

  1. Sind die Kosten einer Gewerbeanmeldung (in diesem Fall 22€) steuerlich absetztbar? Wenn ja als welche Art der Betriebsausgabe? Falls es zu Betriebsausgaben zählt natürlich…

  2. Sind Kontoführungsgebühren steuerlich absetztbar? Unterliegen die Kontoführungsgebühren der Mwst-Steuer? Falls ja zu welchen %-Satz?

Zur Info: Ich grübele nach was man bei der Umsatzsteuervoranmeldung alles steuerlich absetzen kann/darf.

Vielen Dank im vorraus für die Hilfe.

Mit freundlich Grüssen

Serene

Servus,

  1. Sind die Kosten einer Gewerbeanmeldung (in diesem Fall 22€)
    steuerlich absetzbar? Wenn ja als welche Art der
    Betriebsausgabe?

Was spricht gegen „Sonstiger Betriebsaufwand“?

  1. Sind Kontoführungsgebühren steuerlich absetzbar?

Wenn sie betrieblich veranlasst sind, sind das Betriebsausgaben bzw. betrieblicher Aufwand.

Unterliegen die Kontoführungsgebühren der Umsatzsteuer? Falls
ja zu welchen %-Satz?

Das kann man an den Abrechnungen der Bank sehen. Die Banken können auf die USt-Befreiung verzichten; in diesem Fall weisen sie USt aus - falls ihnen bekannt ist, daß das Konto für einen Unternehmer geführt wird.

Du schreibst, daß es um eine USt-Voranmeldung geht. Da spielen Betriebsausgaben überhaupt keine Rolle, es geht ausschließlich um abziehbare Vorsteuer, das ist die USt, die in Rechnungen von anderen Unternehmern ausgewiesen ist. Da ist dann z.B. bei der Gebühr für die Gewerbeanmeldung schon mal Fehlanzeige.

Merke: Abziehbare Vorsteuer lässt sich nicht irgendwie abstrakt berechnen - abziehbar ist nur, was auf dem Beleg ausgewiesen ist. Wo nichts ausgewiesen ist, ist nichts abziehbar.

Schöne Grüße

MM

Im Zusammenhang mit dem Gewerbe würde ich das Wort „absetzen“ mal lieber nicht benutzen.

Es gaht um Einnahmen und Ausgaben. Dann wird vieles klarer

  1. Sind die Kosten einer Gewerbeanmeldung (in diesem Fall 22€)
    steuerlich absetztbar? Wenn ja als welche Art der
    Betriebsausgabe? Falls es zu Betriebsausgaben zählt
    natürlich…

Ist eine Ausgaber für’s Gewerbe: Eine Leistung (mit 0% MwSt)

  1. Sind Kontoführungsgebühren steuerlich absetztbar?

Wenn es für das Gewerbe ist: Ja

Unterliegen die Kontoführungsgebühren der Mwst-Steuer? Falls
ja zu welchen %-Satz?

Bankdienstleistung mit 0% MwSt

Fragen mit ich sind hier nicht gern gesehen; steht auch ausdrücklich in der Anleitung!

Deshalb allgemein,
schau bei Klicktipps rein:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.php (vor allem Abschnitt Buchhaltung)

Gruß JoKu

Du warst ein paar Sekunden schneller. :smile:
Und Deine Antwort ist (wie immer) besser. :smile:)

Schöne Grüße
JK

Vielen Dank für die Antworten.

MfG
Serene