Steuerklasse und Kindergeld

Hallo,

ich hätte da einen Fall, bei dem mich eine Lösung interessieren würde.
Nehmen wir an ein Schüler verdient bei einem Nebenjob max. 300€ im Monat auf Lohnsteuerkarte Klasse 1 und möchte einen weiteren Nebenjob antreten, bei dem er ca. 440 Euro im Monat auf Lohnsteuerkarte verident.
Muss für den zweiten Job eine Lohnsteuerkarte Klasse 6 benatragt werden?

Der zweite Arbeitgeber meint, dass ca. 30 Euro/Monat für die Rentenversicherung gezahlt werden müssen und von dem Gehalt abgeht.

Funktioniert das so, der eine Job auf Klasse 1 und der andere auf Klasse 6 ?
Wie viel Steuern bzw. Abzüge gehen vom Gehalt weg?

Wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Nach meinen Infos liegt die Grenze im Moment bei 7600€.
Wird der Anspruch darauf riskiert?

Würde mich sehr über eine Lösung des Falles freuen!
Vielen Dank!!

MfG

Moin, moin,

ich versuchs dann mal:

Muss für den zweiten Job eine Lohnsteuerkarte Klasse 6
benatragt werden?

Ja

Funktioniert das so, der eine Job auf Klasse 1 und der andere
auf Klasse 6 ?
Wie viel Steuern bzw. Abzüge gehen vom Gehalt weg?

Dafür gibt es Lohnsteuer-Tabellen. Letztendlich wird die Steuerlast aus den Einkünften des gesamten Jahres gerechnet. Eine Steuererklärung lohnt sich in diesem Fall.

Mal ne andere Idee: Wieso macht der Schüler aus dem 1. Job keinen Mini-Job? Dann kann er die Lohnsteuerkarte 1 dem 2. Arbeitgeber geben und hat im Laufe des Jahres nicht so viele Abzüge.

Wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Nach meinen Infos liegt
die Grenze im Moment bei 7600€.
Wird der Anspruch darauf riskiert?

Die Einkommensgrenze liegt dieses Jahr bei 7.680 EUR. Das kann knapp werden. Der Schüler muss soviel Werbungskosten haben, dass er unter diese Grenze kommt. Sonst ist das Kindergeld weg.

Danke für die Antwort…
Das mit dem Minijob geht leider nicht, wird nicht angeboten.
Die beste Vorgehensweise wird wohl nun sein, die Karte mit Klasse 6 zum ersten Arbeitgeber zu geben, da er dort weniger verdient und die mit Klasse eins zum zweiten.
Ist das soweit richtig?
Müssen die Arbeitgeber voneiner wissen?

Bei den Steuern… wie genau wird das berechtnet?
Die Tabelle beginnt erst bei 402€. Beim ersten Job, bei der die Karte mit Klasse 6 hinterlegt ist, werden aber nur max 300€ verdient.
Bei dem Job mit Klasse 1 werden knapp 430€ verdient. Werden nun beide Löhne addiert und dann in die Tabelle geschaut oder wie ist das?

Wie ist das mit den Werbungskosten gemeint?
Wieviel und was kann man dann absetzen?

Vielen lieben Dank!
MfG

300€ im Monat auf Lohnsteuerkarte Klasse 1
und möchte einen weiteren Nebenjob antreten, bei dem er ca. 440 Euro …

Bei diesen Einkünften ist der Schüler vermutlich nicht mehr familienversichert.
Er muss die Krankenkasse selbst zahlen.
Mal bei Krankenkasse klären!

Wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Nach meinen Infos liegt
die Grenze im Moment bei 7600€.

7680€.

Wird der Anspruch darauf riskiert?

Wird (ab nächstem Jahr und falls er >18 ist) knapp.

Ausführlich: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Gruß JK

Die beste Vorgehensweise wird wohl nun sein, die Karte mit
Klasse 6 zum ersten Arbeitgeber zu geben, da er dort weniger
verdient und die mit Klasse eins zum zweiten.
Ist das soweit richtig?

Würde ich auch so sehen.

Müssen die Arbeitgeber voneiner wissen?

Hängt vom Arbeitsvertrag ab. Kann sein, dass dem Arbeitgeber eine weitere Tätigkeit angezeigt werden muss.

Bei den Steuern… wie genau wird das berechtnet?
Die Tabelle beginnt erst bei 402€. Beim ersten Job, bei der
die Karte mit Klasse 6 hinterlegt ist, werden aber nur max
300€ verdient.
Bei dem Job mit Klasse 1 werden knapp 430€ verdient. Werden
nun beide Löhne addiert und dann in die Tabelle geschaut oder
wie ist das?

http://www.steuerlinks.de/uploads/tx_fbfilebase/Allg…
http://www.steuerlinks.de/uploads/tx_fbfilebase/Allg…

Wie ist das mit den Werbungskosten gemeint?
Wieviel und was kann man dann absetzen?

Dazu hat joku in diesem Thread
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…
einen nützlichen Link angegeben.

Danke für die Tabellen!
Muss man nun nur nach in diesem Fall 435€ bei kl 1 und 210€ bei kl 6 schauen?
Wird das so einzeln berechnet?

Wenn ja, komme ich insgesamt auf ca. 660 Euro.
Also im Jahr auf ca. 7920 Euro. Und somit knapp 240 Euro / Jahr zuviel.

Werbekostenpauschlae scheinen ja ca. 900€ zu sein.
Aber was kann man bei zwei Aushilfsjobs in Supermärkten und einer Vollschulischen Ausbildung absetzen?

Das mit der Krankenkase wäre noch interssant. Wenn der Schüler als Sohn einer Beamtin mit privat versichert ist, gibt es da Risiken?

Würde mich sehr über eine Beispielrechnung freuen!
Vielen Dank!
MfG

Muss man nun nur nach in diesem Fall 435€ bei kl 1 und 210€
bei kl 6 schauen?
Wird das so einzeln berechnet?

Genau. Jeder Arbeitgeber hält sich an die Steuerklasse auf der eingereichten Lohnsteuerkarte.

Wenn ja, komme ich insgesamt auf ca. 660 Euro.
Also im Jahr auf ca. 7920 Euro. Und somit knapp 240 Euro /
Jahr zuviel.

Deshalbt: Unbedingt Steuererklärung abgeben!

Werbekostenpauschlae scheinen ja ca. 900€ zu sein.
Aber was kann man bei zwei Aushilfsjobs in Supermärkten und
einer Vollschulischen Ausbildung absetzen?

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Cont…

Das mit der Krankenkase wäre noch interssant. Wenn der Schüler
als Sohn einer Beamtin mit privat versichert ist, gibt es da
Risiken?

Das klärt am besten die Mutter mit ihrer Beihilfe ab.

Vielen Dank! Das hilft mir weiter!
Noch eine kleine Sache zu den Werbekosten.

Die Werbekostenpauschale kann, wenn ich das richtig gelesen habe, „einfach so“ angerechnet werden, ohne dass man Nachweise für diese einreicht.
Wenn nun am Ende des Jahres das Einkommen die Kindergeldgrenze überschritten hat, muss man also eine Steuererklärung machen in der die Pauschale mit angegeben ist. Ist das soweit richtig?

Vielen Dank!
MfG

Die Werbekostenpauschale kann, wenn ich das richtig gelesen
habe, „einfach so“ angerechnet werden, ohne dass man Nachweise
für diese einreicht.

Stimmt. Dem Arbeitnehmer wird pauschal und ohne Nachweis unterstellt, dass er Werbungskosten in Höhe von 920,- EUR hatte.

Wenn nun am Ende des Jahres das Einkommen die Kindergeldgrenze
überschritten hat, muss man also eine Steuererklärung machen
in der die Pauschale mit angegeben ist. Ist das soweit
richtig?

Im Grunde ja. Jetzt stellt sich aber die Frage, inwieweit die Werbungskostenpauschale in die Lohnsteuertabellen schon mit eingerechnet wurde. Und was passiert bei zwei in einem Jahr eingesetzten Lohnsteuerkarten. Vielleicht kann das jemand beantworten.

Mit der Abgabe der Steuererklärung kannst du jedenfalls nichts falsch machen. Die Familienkasse wird als Einkommensnachweis sowieso den Steuerbescheid haben wollen.

Gruß
Hermann

Hi,

Jetzt stellt sich aber die Frage, inwieweit die
Werbungskostenpauschale in die Lohnsteuertabellen schon mit
eingerechnet wurde. Und was passiert bei zwei in einem Jahr
eingesetzten Lohnsteuerkarten. Vielleicht kann das jemand
beantworten.

und wann hast du zum letzten Mal die §§ ab § 38 EStG angeschaut?

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html

Schöne Grüße
C.