Zinseinkünfte im Ausland-rückwirkende Besteuuerung

Hi :smile:,

(bevor ich euch nun löchere):

EIN FROHES WEIHNACHTSFEST UND EIN WUNDERSCHÖNES NEUES

Mein zweites Anliegen:
Ein Freund ausländischer Abstammung (bitte sagt nix zu diesem radebrechten Wortungetüm) hat in den letzten 7-8 Jahren regelmäßig Geld auf ein Hochzinskonto in der Türkei angelegt. Treudoof jeweils über der meldungspflichtigen Grenze und ohne eine Ahnung das das FA diesen Vorgang anders beurteilt als er („Wieso das Geld ist doch versteuert und die Zinsen fallen doch nur in der Türkei an“ versus „Kapitaleinkünfte unterliegen der dt. Est so der Bürger seinen regelmäßigen Aufenthalt hier hat“) – Ich muß wohl nicht extra erwähnen das Ihn das FA nun (aber wirklich freundlich) aufgefordert hat die Zinsen anzugeben.

Meine Frage gliedert sich nun in 3 Punkte:

  1. Darf er auch rückwirkend den Sparerfreibetrag (bis 1999 6100DM) in Anspruch nehmen?
  2. In der Türkei werden auch auf die Zinsen Steuern erhoben – kann mensch diese gegenrechnen?
  3. Hat irgend jemand insgesamt mit dieser Thematik Umgang zw. einem generellem Tipp (ich mag dieses doppel p auch nicht abrrr – neue Rechtschreibung) Mein Vorschlag war ALLES anzugeben und dies möglichst rasch, genau das ist aber das Problem die Unterlagen wirklich vollständig beizuschaffen erweist sich als MI 3 (für nicht-Cineasten Mission Impossible, türkische Banker scheinen das Prinzip Eile mit Weile geboren zu haben)

Mit bestem Dank im voraus

Noah Dilar

Hi :smile:,

(bevor ich euch nun löchere):

EIN FROHES WEIHNACHTSFEST UND EIN WUNDERSCHÖNES NEUES

Mein zweites Anliegen:
Ein Freund ausländischer Abstammung (bitte sagt nix zu diesem
radebrechten Wortungetüm) hat in den letzten 7-8 Jahren
regelmäßig Geld auf ein Hochzinskonto in der Türkei angelegt.
Treudoof jeweils über der meldungspflichtigen Grenze und ohne
eine Ahnung das das FA diesen Vorgang anders beurteilt als er
(„Wieso das Geld ist doch versteuert und die Zinsen fallen
doch nur in der Türkei an“ versus „Kapitaleinkünfte
unterliegen der dt. Est so der Bürger seinen regelmäßigen
Aufenthalt hier hat“) – Ich muß wohl nicht extra erwähnen das
Ihn das FA nun (aber wirklich freundlich) aufgefordert hat die
Zinsen anzugeben.

Meine Frage gliedert sich nun in 3 Punkte:

  1. Darf er auch rückwirkend den Sparerfreibetrag (bis 1999
    6100DM) in Anspruch nehmen?

klar, soweit er unbeschränkt steuerpflichtig ist (wie du schreibst ständiger wohnsitz in deutschland), dann wird der sparerfreibetrag berücksichtigt, natürlich nur in den einzelnen jahren, heisst: er kann nicht die freibeträge zusammenrechnen aus 5 jahren und in jahr X gesammelt gelten gemacht wissen.

  1. In der Türkei werden auch auf die Zinsen Steuern erhoben –
    kann mensch diese gegenrechnen?

ja, aber nicht als quasi steuervorauszahlung, sondern nur als werbungskosten (näheres regeln aber doppelbesteuerungsabkommen), mal sehen ob raúl rivaldo was dazu weiss???

  1. Hat irgend jemand insgesamt mit dieser Thematik Umgang zw.
    einem generellem Tipp (ich mag dieses doppel p auch nicht
    abrrr – neue Rechtschreibung) Mein Vorschlag war ALLES
    anzugeben und dies möglichst rasch, genau das ist aber das
    Problem die Unterlagen wirklich vollständig beizuschaffen
    erweist sich als MI 3 (für nicht-Cineasten Mission Impossible,
    türkische Banker scheinen das Prinzip Eile mit Weile geboren
    zu haben)

hat er keine jährliche bescheinigung der zinsen erhalten? aber im ganzen ist auch das internet eine gute infoquelle, sucht doch mal nach „ausländischen Zinseinkünften“ unter yahoo.de, da findet man ne menge!!!

Mit bestem Dank im voraus

Noah Dilar

gruss

shob