Was zählt als Einkünfte?

Ich darf aus Steuerlichengründen nicht über 15499 DM im Jahr kommen!

jetzt wollte ich letztens ein paar Aktien kaufen und wurde sofort gewarnt das, dass auch als Einkünfte getlten würde???

Ja aber dann sind ja sogar die 2% von meinem alten Sparbuch Einkünfte???

Wie soll ich den da den Überblick behalten?

Also Ihr merkt schon ich habe keine Ahnnung wie das abläuft!
Deshalb die direkte Frage wie kann ich kontrollieren wieviel ich im Jahr schon an Einkünften hatte !

Damit ich halt vor diesen 15499 DM Schluss machen kann!

Ich bedanke mich schon mal im voraus für jeden Rat!

Einkünfte sind alles, was du an Geld bekommst; also auch Zinserträge, Mieteinnahmen, Renten …
Den Überblick mußt du schon selbst behalten; du bekommst doch Zinsbescheinigungen und sonstige Nachweise.
Den Einkünften stehen deine steuerlich abzugsfähigen Ausgaben entgegen. Wenn du den Überblick nicht selbst behalten kannst mußt du dich wohl oder übel an einen Steuerberater wenden.

genau genommen gibt es:

einkünfte aus:
land und forstwirtschaft
gewerbebetrieb
selbständiger arbeit
nichtselbständiger arbeit
kapitalvermögen
vermietung und verpachtung
und sonstige…

landläufig haben die meisten
e. aus nichtselbständiger arbeit (lst-karte)
e. aus kapitalvermögen (zinsen, dividenden)
und sonstige (renten und „spekulationsgewinne“)

so long

shob

p.s. wie geschrieben: den überblick musst du selber halten!!!
p.p.s. für den lohnsteuerabzug ist nur dein bruttogehalt relevant! heisst, du kannst 1.000,- brutto im monat haben, führst dafür keine lohnsteuer ab, hast aber nebenher noch einkünfte aus vermietung + verpachtung 5.000 im monat, für die musst du dann ESt Vorauszahlungen leisten… werden aber vom FA festgelegt!

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Hallo Snoppy, ich schätze, die von dir genannten 15.499,- DM sind die Grenze, die du unterschreiten willst, um das Kindergeld nicht in Gefahr zu bringen??? Also, Einkünfte sind Einnahmen minus Ausgaben. Bei den Zinseinkünften wird noch der Sparerfreibetrag in Höhe von 3.100,- DM abgezogen.
Bei den Einnahmen lt. Lohnsteuerkarte wird noch mindestens der Pauschbetrag von 2.000,- abgezogen, aber der ist bei der von dir genannten Grenze bereits mit draufgerechnet worden, denn die Grenze der unschädlichen Einkünfte + Bezüge für den Erhalt von Kindergeld liegt bei 13.499,- DM.
Gruß, Isa

Bei den Zinseinkünften wird noch der
Sparerfreibetrag in Höhe von 3.100,- DM abgezogen.

hallo irmtraut,

ich will ja nicht kleinlich sein, aber dies wird hier oft falsch gemacht:

bei den einkünften aus kapitalvermögen gibt es einen sparerfreibetrag von 3.000,- DM p.A. dazu noch eine werbungskostenpauschale von 100,- DM (äquivalent den 2.000,- bei einkünften aus nichtselbständiger arbeit). das sind zwei verschiedene sachen!
nur in der sache des freistellungsauftrages werden diese beiden betrage addiert, also 3.100,- DM, das die bank quellensteuerfrei auszahlen kann.

gruss

shob

Ok und dann`???
Also ich habe vor (wie schon gesagt) diese Grenze nicht zu überschreiten da ich das Kindergeld nicht in Gefahr bringen will!

Ich möchte aber auf allen Wegen diese Grezen (Steuerlich) bis auf den letzten Pfennig (Am besten) ausnutzten!

Also noch 3 Fragen:
1.Welche Einkünfte kriegt das Finanzamt über welche Wege mitgeteilt?

2.Wo kann ich mich über meinen aktuellen Einkunftstand (schönes wort) informieren? Kann ich da so im November anrufen und fragen:„Wie siehts aus darf ich noch ein bischen verdienen???“

  1. Wenn ich irgenwie (Sei es nur um 10 DM ) über diesen Betrag komme!! Kann ich dann dem Finanzamt sagen ich schenks euch Hauptsachen ich bin unter der Steuerlichen Grenze???

So das wars erst mal, nochmals vielen Dank für deine Hilfe
(Du warst bis jetzt die einzige die mir konkrete genaue Angaben geben konnte…Kompliment!! )

Also ich habe vor (wie schon gesagt) diese Grenze nicht zu
überschreiten da ich das Kindergeld nicht in Gefahr bringen
will!

Ich möchte aber auf allen Wegen diese Grezen (Steuerlich) bis
auf den letzten Pfennig (Am besten) ausnutzten!

Also noch 3 Fragen:
1.Welche Einkünfte kriegt das Finanzamt über welche Wege
mitgeteilt?

eigentlich direkt nur beteiligungseinkünfte, also wenn du gesellschafter einer gesellschaft bist, deren gewinn einheitlich und gesondert festgestellt wird. aber dividendeneinkünfte usw. können den auch zu ohren kommen, wenn sie bei irgendwelchen leuten prüfen…

2.Wo kann ich mich über meinen aktuellen Einkunftstand
(schönes wort) informieren? Kann ich da so im November anrufen
und fragen:„Wie siehts aus darf ich noch ein bischen
verdienen???“

HAHA! guter witz, nein ehrlich! die steuer wird doch nicht aufgrund ermittlung á la kripo erhoben… die besteuerungsgrundlagen teilt der steuerpflichtige der behörde selber mit, das ist der fall, wenn du zur einkommensteuer veranlagt wirst (als azubis meist nicht der fall!) - der lohnsteuerabzug vom bruttolohn regelt sich nur nach den lohnsteuertablellen. steuer auf andere einkünfte ist hierbei nicht abgegolten.
im ernst: ALLES SELBER BEOBACHTEN! der kriminelle meldet sich ja auch nicht per einschreiben mit rückschein bei der kripo und fragt nach, ob was gegen ihn vorliegt … :wink:

  1. Wenn ich irgenwie (Sei es nur um 10 DM ) über diesen Betrag
    komme!! Kann ich dann dem Finanzamt sagen ich schenks euch
    Hauptsachen ich bin unter der Steuerlichen Grenze???

AUCH NEIN!!! das wäere ja zu schön. bsp.:

lediger:

zu versteuerndes einkommen von 14.093,-
darauf die steuer = NULL!
steigerst du dein einkommen um nur EINE MARK auf 14.094,- DM
darauf die steuer = 16,- DM!!!

siehst du, deshalb gibts das NICHT!

abgesehen davon, ist die steuer bei so niedrigen einkommen er von geringerer bedeutung. viel schlimmer wiegt, wenn du knapp drüber kommst und deine eltern das gesamte kindergeld zurückblechen können (in 2000 immerhin 3.240,- DM!)

So das wars erst mal, nochmals vielen Dank für deine Hilfe
(Du warst bis jetzt die einzige die mir konkrete genaue
Angaben geben konnte…Kompliment!! )

jaja, sie konnte dir helfen, ob weitreichend?

der

shob

Ok letzte Frage!
Also ich glaube ich habe jetzt schon mal verstanden was Steuerhinterziehung bedeutet! :wink:

Was sind das den für Einkünfte die die Nachprüfen?? Welche Möglichkeiten haben die??

Ach und sind die 15499 DM im Jahr Brutto oder Netto gemeint?

Danke zum x ten mal !

die prüfen in grossen kapitalgesellschaften und wenn dein name in deren buechern auftaucht, weil die XY GmbH dir 5.000,- überwiesen hat, dann gucken sie gleich bei dir, ob du es auch versteuert hast…

zu versteuerndes einkommen bei dir (die grenze):

brutto gehalt + andere einkünfte (wie ich bereits schrieb)
minus sonderausgaben
minus aussergewöhnliche belastunge
= zu versteuerndes einkommen

shob

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… und die Einkünfte dürfen nicht mehr als 13.500 betragen.
Hier darf die eine DM mit drauf (anders als bei § 23 EStG, wo es heißt weniger als ) *ggg*

Wirklich?
Für das Kindergeld sind die Einkünfte und Bezüge maßgebend.

Das bedeutet auf keinen Fall das zu verst. Einkommen. IdR ist das der Gesamtbetrag der Einkünfte, aber auch das ist nicht immer richtig. (zB Wenn das kind ein Leibrente erhält)

ja mei …

Für das Kindergeld sind die Einkünfte und Bezüge maßgebend.

Das bedeutet auf keinen Fall das zu verst. Einkommen. IdR ist
das der Gesamtbetrag der Einkünfte, aber auch das ist nicht
immer richtig. (zB Wenn das kind ein Leibrente erhält)

hallo markus,

mal ging es hier um die frage: „ich möchte aber keine steuern bezahlen“, dann wieder: „bekomme ich dann noch kindergeld?“ - das war etwas sehr verworren. schau doch mal in den beitrag 2 drüber da fragte er noch nach der problematik wenn er 10 DM zu viel verdiehnt muss er dann alles versteuern, oder so.

anderer punkt: persönlich wollten sie meinen eltern auch einmal das kindergeld streichen (die familienkasse), da haben wir gar nicht mit dem finanzamt korrespondiert und wie es das glück so wollte, kannte sich die sachbearbeiterin nicht so aus, oder drückte ein auge zu (nett was?) weil mein bruder auch etwas zu viel geld verdiehnt hatte. durch werbungskosten kamm er auf einen gesamtbetrag der einkünfte von knapp drüber. wir reichten noch eine versicherungspolice und einen brillenrechnung ein (SA und agwl. Bel.) mit belegen, das er sie selber bezhalten (kontoauszüge) und sie hoben ihren aufhebungsbescheid auf…

bei der steuererklärung haben die FA sachbearbeiter die anlage K auch nicht bemängelt und auch nix gestrichen oder zurückgefordert (wir haben eine kopie des bescheides angehängt)…

also immer alle belege aufheben, man kann nie wissen, wann man die wiederbraucht.

gruss

shob

*nochvielkleinlicherseinkönner*

… und die Einkünfte dürfen nicht mehr als 13.500 betragen.
Hier darf die eine DM mit drauf (anders als bei § 23 EStG, wo
es heißt weniger als ) *ggg*

„Also, Einkünfte sind Einnahmen minus Ausgaben.“ schrieb sie… das stimmt doch auch nur für die überschusseinkünfte und für die gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 …
aber lassen wir das, immerhin soll das forum den leuten helfen und sie nicht verschrecken, deswegen lass ich aucb nicht vom schreiben, weil man ja immer was dazulernen kann!

zu deinen 13.500,- : ist ja auch eine art freibetrag für das kind und keine freigrenze …

ciao

shob

Für das Kindergeld sind die Einkünfte und Bezüge maßgebend.

Das bedeutet auf keinen Fall das zu verst. Einkommen. IdR ist
das der Gesamtbetrag der Einkünfte, aber auch das ist nicht
immer richtig. (zB Wenn das kind ein Leibrente erhält)

ABER:

Das ist ja inzwischen beim BVerfG anhängig, daß nicht der GdE + sonstige Bezüge, sondern das zvE maßgebend sein sollen.
Also doch fein Einsprüche machen unter Berufung auf 2BvR 1781/2000 beim BVerfG.

LG
C.h.

Hallo showbee, also zum Kindergeld sieht es so aus, dass du alle Einkünfte und Bezüge angeben musst und unterschreibst, dass die Angaben richtig und vollständig sind. Der Steuerbescheid ist total überflüssig, denn er hat gegenüber der Familienkasse keine Bindungswirkung. Die wollen dort das alles nochmal ganz haarklein selbst ermitteln, also Bruttoverdienst minus Werbungskosten (mindestens 2.000,-) zzgl. Bezüge minus Bezügepauschale (mindestens 360,- pro Jahr)zzgl. ggf. Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit minus Betriebsausgaben, zzgl. Einnahmen aus Zinsen minus Sparerfreibetrag usw. und daraus bilden die dann die Summe der Einkünfte und Bezüge, die nicht über 13.500,- DM liegen dürfen. Steuern zahlst du auf solche Beträge sowieso noch nicht. Eine Steuererklärung ist insoweit nicht erforderlich und bringt auch keine Erstattung.
Brille und Versicherungen kannst du allerdings für die Grenze zum Kindergeld nicht abziehen, die ziehen nur bei der Steuererklärung.
Um die Grenze fürs Kindergeld einzuhalten machen sich auch Verluste aus selbständiger Tätigkeit (Nachhilfeunterricht?) gut, denn sie senken die Summe der Einkünfte und Bezüge.
Tschüss
Isa

Hallo Freunde, ich geb es zu, ich hatte meine Antwort ein wenig vereinfacht, sonst wären wohl 3 Seiten draus geworden…sollen ja auch Laien verstehen können, oder?

Tschüss,
Isa

Hallo showbee, also zum Kindergeld sieht es so aus, dass du
alle Einkünfte und Bezüge angeben musst und unterschreibst,
dass die Angaben richtig und vollständig sind. Der
Steuerbescheid ist total überflüssig, denn er hat gegenüber
der Familienkasse keine Bindungswirkung. Die wollen dort das
alles nochmal ganz haarklein selbst ermitteln,

naja, ich schrieb ja von der umgekehrten reihenfolge bei mir. familienkasse prüfte erst, lehnte ab, nach einspruch doch zustimmung, finanzamt sah bescheid der familienkasse und hat nur nocheinmal abgehakt!

UND DIE FAMILIENKASSE HAT DIE AUSSERGEWÖHNLICHEN BELASTUNG UND DIE SONDERAUSGABEN ANERKANNT!!!

also
Bruttoverdienst minus Werbungskosten (mindestens 2.000,-)
zzgl. Bezüge minus Bezügepauschale (mindestens 360,- pro
Jahr)zzgl. ggf. Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit minus
Betriebsausgaben, zzgl. Einnahmen aus Zinsen minus
Sparerfreibetrag usw. und daraus bilden die dann die Summe der
Einkünfte und Bezüge, die nicht über 13.500,- DM liegen
dürfen.

ist mir ja schon klar!

Steuern zahlst du auf solche Beträge sowieso noch
nicht. Eine Steuererklärung ist insoweit nicht erforderlich
und bringt auch keine Erstattung.

mir musst du das nicht sagen!

Brille und Versicherungen kannst du allerdings für die Grenze
zum Kindergeld nicht abziehen, die ziehen nur bei der
Steuererklärung.

auch falsch, in haertefaellen kann dies doch vorkommen, wenn man behaarlich ist! bei meinem falle (mein bruder) haben sie diese als quasi abzuege anerkannt und das kindergeld im nachhinein doch noch gezahlt… weil er eben nachweisen konnte, das er sie wirklich selber gezahlt hatte… also nicht JA oder NEIN, sondern es kommt in der angelegenheit immer auf den einzelfall drauf an und manchmal kann der sachbearbeiter auch von den amtlichen richtlinien abweichen…

Um die Grenze fürs Kindergeld einzuhalten machen sich auch
Verluste aus selbständiger Tätigkeit (Nachhilfeunterricht?)
gut, denn sie senken die Summe der Einkünfte und Bezüge.
Tschüss
Isa

na, wie soll das denn gehen? da zeige mir doch einer die gewinnerzielungsabsicht… solche sachen werden doch immer offen gehalten (§165 AO) und werden rückgaengig gemacht!

so long

shob

hast ja recht…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]