Was zählt als Einkünfte?

Von: , Frage gestellt am Mo, 25. Dez 2000

Ich darf aus Steuerlichengründen nicht über 15499 DM im Jahr kommen!

jetzt wollte ich letztens ein paar Aktien kaufen und wurde sofort gewarnt das, dass auch als Einkünfte getlten würde???

Ja aber dann sind ja sogar die 2% von meinem alten Sparbuch Einkünfte????

Wie soll ich den da den Überblick behalten?

Also Ihr merkt schon ich habe keine Ahnnung wie das abläuft!
Deshalb die direkte Frage wie kann ich kontrollieren wieviel ich im Jahr schon an Einkünften hatte !

Damit ich halt vor diesen 15499 DM Schluss machen kann!

Ich bedanke mich schon mal im voraus für jeden Rat!

17 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Was zählt als Einkünfte?

    Einkünfte sind alles, was du an Geld bekommst; also auch Zinserträge, Mieteinnahmen, Renten ....
    Den Überblick mußt du schon selbst behalten; du bekommst doch Zinsbescheinigungen und sonstige Nachweise.
    Den Einkünften stehen deine steuerlich abzugsfähigen Ausgaben entgegen. Wenn du den Überblick nicht selbst behalten kannst mußt du dich wohl oder übel an einen Steuerberater wenden.

  2. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Was zählt als Einkünfte?

    genau genommen gibt es:

    einkünfte aus:
    land und forstwirtschaft
    gewerbebetrieb
    selbständiger arbeit
    nichtselbständiger arbeit
    kapitalvermögen
    vermietung und verpachtung
    und sonstige...

    landläufig haben die meisten
    e. aus nichtselbständiger arbeit (lst-karte)
    e. aus kapitalvermögen (zinsen, dividenden)
    und sonstige (renten und "spekulationsgewinne")

    so long

    shob


    p.s. wie geschrieben: den überblick musst du selber halten!!!
    p.p.s. für den lohnsteuerabzug ist nur dein bruttogehalt relevant! heisst, du kannst 1.000,- brutto im monat haben, führst dafür keine lohnsteuer ab, hast aber nebenher noch einkünfte aus vermietung + verpachtung 5.000 im monat, für die musst du dann ESt Vorauszahlungen leisten... werden aber vom FA festgelegt! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Was zählt als Einkünfte?

    Hallo Snoppy, ich schätze, die von dir genannten 15.499,- DM sind die Grenze, die du unterschreiten willst, um das Kindergeld nicht in Gefahr zu bringen??? Also, Einkünfte sind Einnahmen minus Ausgaben. Bei den Zinseinkünften wird noch der Sparerfreibetrag in Höhe von 3.100,- DM abgezogen.
    Bei den Einnahmen lt. Lohnsteuerkarte wird noch mindestens der Pauschbetrag von 2.000,- abgezogen, aber der ist bei der von dir genannten Grenze bereits mit draufgerechnet worden, denn die Grenze der unschädlichen Einkünfte + Bezüge für den Erhalt von Kindergeld liegt bei 13.499,- DM.
    Gruß, Isa

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Was zählt als Einkünfte?

      Bei den Zinseinkünften wird noch der
      Sparerfreibetrag in Höhe von 3.100,- DM abgezogen.
      hallo irmtraut,

      ich will ja nicht kleinlich sein, aber dies wird hier oft falsch gemacht:

      bei den einkünften aus kapitalvermögen gibt es einen sparerfreibetrag von 3.000,- DM p.A. dazu noch eine werbungskostenpauschale von 100,- DM (äquivalent den 2.000,- bei einkünften aus nichtselbständiger arbeit). das sind zwei verschiedene sachen!
      nur in der sache des freistellungsauftrages werden diese beiden betrage addiert, also 3.100,- DM, das die bank quellensteuerfrei auszahlen kann.


      gruss

      shob

      • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
        Re^3: *auchkleinlichbin*

        ... und die Einkünfte dürfen nicht mehr als 13.500 betragen.
        Hier darf die eine DM mit drauf (anders als bei § 23 EStG, wo es heißt weniger als ) *ggg*

        • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
          *nochvielkleinlicherseinkönner*

          ... und die Einkünfte dürfen nicht mehr als 13.500 betragen.
          Hier darf die eine DM mit drauf (anders als bei § 23 EStG, wo
          es heißt weniger als ) *ggg*
          "Also, Einkünfte sind Einnahmen minus Ausgaben." schrieb sie... das stimmt doch auch nur für die überschusseinkünfte und für die gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 ...
          aber lassen wir das, immerhin soll das forum den leuten helfen und sie nicht verschrecken, deswegen lass ich aucb nicht vom schreiben, weil man ja immer was dazulernen kann!

          zu deinen 13.500,- : ist ja auch eine art freibetrag für das kind und keine freigrenze ...


          ciao

          shob

          • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
            Re: *nochvielkleinlicherseinkönner*

            Hallo Freunde, ich geb es zu, ich hatte meine Antwort ein wenig vereinfacht, sonst wären wohl 3 Seiten draus geworden....sollen ja auch Laien verstehen können, oder?

            Tschüss,
            Isa

            • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
              Re^2: *nochvielkleinlicherseinkönner*

              hast ja recht... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Ok und dann`???

      Also ich habe vor (wie schon gesagt) diese Grenze nicht zu überschreiten da ich das Kindergeld nicht in Gefahr bringen will!

      Ich möchte aber auf allen Wegen diese Grezen (Steuerlich) bis auf den letzten Pfennig (Am besten) ausnutzten!

      Also noch 3 Fragen:
      1.Welche Einkünfte kriegt das Finanzamt über welche Wege mitgeteilt?

      2.Wo kann ich mich über meinen aktuellen Einkunftstand (schönes wort) informieren? Kann ich da so im November anrufen und fragen:"Wie siehts aus darf ich noch ein bischen verdienen???"

      3. Wenn ich irgenwie (Sei es nur um 10 DM ) über diesen Betrag komme!! Kann ich dann dem Finanzamt sagen ich schenks euch Hauptsachen ich bin unter der Steuerlichen Grenze???

      So das wars erst mal, nochmals vielen Dank für deine Hilfe
      (Du warst bis jetzt die einzige die mir konkrete genaue Angaben geben konnte....Kompliment!! )



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!