Geschäfts- bzw. Firmenwert

Hallo
hab mal eine Frage.
Wenn man eine Firma kauft z. Bsp. Sie kostet 65.000 Euro, davon erhalte ich 50.000 Euro
Darlehen von der Bank und 15.000 Darlehen vom ehemaligen Firmenbesitzer.
In diesen 65.000 Euro sind 10.000 Euro Warenbestand und Geschäftsaustattung enthalten.

In einfachen Worten bitte,
wie verbuche ich das und wie ist der Firmenwert am Ende des Jahres zu behandeln.
Muss er abgeschrieben werden und wenn ja auf wie viel Jahre.

Wenn er abgeschrieben werden muss, was passiert dann zum Beispiel wenn ich die Firma
in 5 Jahren wieder verkaufe ?
Muss ich dann den z. Bsp. mehr erhaltenen Firmenwert wieder versteuern ?

Über Antworten würde ich mich freuen

Wenn man eine Firma kauft z. Bsp. Sie kostet 65.000 Euro,
davon erhalte ich 50.000 Euro
Darlehen von der Bank und 15.000 Darlehen vom ehemaligen
Firmenbesitzer.
In diesen 65.000 Euro sind 10.000 Euro Warenbestand und
Geschäftsaustattung enthalten.

In einfachen Worten bitte,
wie verbuche ich das

Wir sprechen hier von einem bilanzierenden Unternehmen nehme ich mal an, und das Unternehmen ist gemäß HGB buchführungspflichtig nehme ich mal an.

Naja ich würd sagen:

Warenbestand
Geschäftsausstattung
Firmenwert Darlehen

Der Firmenwert muss in der Handelsbilanz aber nicht aktiviert werden, siehe § 255 Absatz 4 Satz 1 HGB.

Steuerlich dagegen schon § 5 Absatz 2 EStG.

und wie ist der Firmenwert am Ende des
Jahres zu behandeln.
Muss er abgeschrieben werden und wenn ja auf wie viel Jahre.

Ja, in der Handelsbilanz auf 4 Jahre oder voraussichtliche Nutzungsdauer § 255 Absatz 4 Sätze 2 und 3 HGB.

Steuerlich 15 Jahre § 7 Absatz 1 Satz 3 EStG.

Hallo,

Wenn er abgeschrieben werden muss, was passiert dann zum
Beispiel wenn ich die Firma in 5 Jahren wieder verkaufe ?
Muss ich dann den z. Bsp. mehr erhaltenen Firmenwert wieder
versteuern ?

Der GoF als solcher ist (bilanziell) immer nur für den Käufer von Belang. Bei einem späteren Verkauf wäre der Veräußerungserlös entsprechend zu versteuern. Hierfür wird dann aber nicht mehr explizit auf den GoF geachtet. Es kommt auf den „Gesamtverkaufserlös“ an.

Übernimmt der Kaufmann ein Unternehmen und bezahlt dafür auch einen Firmenwert (das ist der Regelfall, es gibt allerdings auch Ausnahmen), dann kann er diesen entweder erhöhen oder aber „verfallen“ lassen. Die bilanzielle Abbildung des GoF bezieht sich bei einem Kauf aber nur auf jenen Firmenwert, der vom Vorbesitzer geschaffen wurde.
Hat man nach 5 Jahren etwas ganz neues gemacht und damit auch großen Erfolg, dann würde sich der GoF bei einem Weiterverkauf ganz anders darstellen. Diesen bekommt man als Verkäufer zwar vergütet und müsste ihn mit versteuern (vgl. oben).Der neue Käufer hingegen dürfte diesen wieder abschreiben.

VG
Sebastian