Hallo,
habe eine kurze Frage. Wenn ein Werkstudent für zwei Monate einen Job mit Bruttoverdienst von 1400Euro monatlich hat und ihm davon
monatlich : 96.91 lohnstr. / 8,72 kirchstr. / 3,18 solz
abgezogen werden. Für die zwei Monate wären das ca. 218 Euro die an das Finanzamt abgegeben wurden.
Und er im ganzen Jahr nicht die 7600 Euro Grenze überschreitet, kann er dann die Steuern in höhe von 218 Euro im vollen Umfang zurückerstattet bekommen ?
Vielen Dank für Antworten
Hallo,
Für die zwei Monate wären das ca. 218 Euro
die an das Finanzamt abgegeben wurden.
Hier geht das Finanzamt wohl erst einmal davon aus, dass dieser Job dauerhaft ausgeübt wird. Die können ja nicht jeden Steuerzahler fragen, „Hallo, wollen Sie Ihren Job behalten? Wie lange werden Sie dort arbeiten?“ Die ziehen halt erst einmal die Steuern ab.
Und er im ganzen Jahr nicht die 7600 Euro Grenze
überschreitet, kann er dann die Steuern in höhe von 218 Euro
im vollen Umfang zurückerstattet bekommen ?
Der Job wird aber nicht das ganze Jahr ausgeübt. Deshalb sollte der Student unbedingt eine Steuererklärung machen und wird dann wohl die Steuern komplett zurück erstattet bekommen.
Schöne Grüße
Petra
Servus,
wenn die Lohnsteuer festgesetzt würde, indem der Arbeitgeber alle bezahlten Gehälter mit entsprechenden Erläuterungen dem FA meldete, wo man sich dann etwas dazu denken täte, wären die Finanzämter nicht einzelne Gebäude, sondern ganze Stadtviertel. In jeder Stadt ab 5.000 Einwohner gäbe es ein Finanzamt, und etwa 3-5% der Berufstätigen wären Finanzbeamte.
Lohnsteuerabzug wird durch den Arbeitgeber ohne jede Mitwirkung des Finanzamtes vorgenommen. Auch der Arbeitgeber denkt sich dabei gar nichts, sondern wendet dabei die jeweils zutreffende Lohnsteuertabelle an un feddisch.
Schöne Grüße
MM
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