Außergewöhnliche Belastungen

Hallo Steuerkundige,

ein Rentner hat wegen hoher Zahnarztrechnungen in einem Jahr hohe außergewöhnliche Belastungen, da er aber nicht viel Steuern zahlt, nützt ihm deren Absetzung nicht viel, besser wäre es, er könnte diese a.Bel. auf mehrere Jahre verteilen (wie z.B. Instandsetzungskosten einer vermieteten ETW). Ist das möglich?

Ersatzbeschaffungen von Wohnungseinrichtungen nach Unwetter oder Diebstahl sind als außergew. Belastung absetzbar. Gilt dies auch für Geldbeträge, die durch EC-Kartendiebstahl unberechtigter Weise abgehoben - also gestohlen - und nicht durch die Bank ersetzt wurden?

Danke für Eure Antworten!

Wolfgang D.

nützt ihm deren Absetzung nicht viel, besser
wäre es, er könnte diese a.Bel. auf mehrere Jahre verteilen
(wie z.B. Instandsetzungskosten einer vermieteten ETW). Ist
das möglich?

Nein.

Ersatzbeschaffungen von Wohnungseinrichtungen nach Unwetter
oder Diebstahl sind als außergew. Belastung absetzbar. Gilt
dies auch für Geldbeträge, die durch EC-Kartendiebstahl
unberechtigter Weise abgehoben - also gestohlen - und nicht
durch die Bank ersetzt wurden?

Wohl eher nicht. Schon im Gesetz steht dass die Aufwendungen zwangsläufig entstanden sein müssen, und in R 33.2 Nr. 6 EStR wird ausgeführt, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen muss, dass er den Schaden nicht verschuldet hat.

Aber zum Geld abheben braucht man auch die PIN, und wie soll der Dieb da ohne Verschulden des Steuerpflichtigen rangekommen sein?

Danke für die Auskunft!
Danke für die hilfreiche Auskunft!

Wolfgang D.