Kleingewerbe §19(1) u. 2. Gew. mit USt-ID

Ein Kleingewerbetreibender §19(1) hat ein Gewerbeschein für einen Internethandel. Ohne genaue Deffinition der Verkaufsware.

Beim Finanzamt wurde ebenso angegeben, dass er nach der Kleingewerberegelung keine MwSt. ausweist und auch keine Abführen muss.

Eine St-Nr. hat er noch nicht erhalten.

Der Verkaufschwerpunkt war bislang der Internetverkauf von Kleidung.

Nun möchte der Kleingewerbetreibende sein Angebot erweitern und nun Elektroartikel vertreiben.

Um bei seinen Bezugsquellen Elektroartikel einkaufen zu können, benötigt er eine USt-ID damit er OHNE MwSt. einkaufen kann.

Damit ergibt sich folgende Frage:

  • Kann ein Kleingewerbetreibender eine USt-ID erhalten?

  • wenn ja: Ist er dann automatisch MwSt. pflichtig. Also muss er dann
    MwSt. bei allen seinen Verkäufen erheben und Sie dann auch
    ans Finanzamt abführen?

Vielen Dank

Servus,

Um bei seinen Bezugsquellen Elektroartikel einkaufen zu
können, benötigt er eine USt-ID-Nummer, damit er OHNE USt einkaufen
kann.

da hast Du was in den falschen Hals gekriegt.

Einkauf von USt-pflichtigen Unternehmern im Großhandel, beim Erzeuger, wo auch immer gibts nicht ohne USt. Entweder, der Großhändler etc. sitzt im Inland, dann fakturiert er Umsatzsteuer an seine Kunden, oder er sitzt im Gemeinschaftsgebiet der EU in einem anderen Land, dann fakturiert er zwar keine VAT, TVA, IVA oder sowas, aber der Erwerb durch den Unternehmer im anderen Land ist USt-pflichtig - genau wie ein Import aus Drittlandsgebiet, bloß daß die USt auf den Erwerb nicht an den Zoll abgeführt wird.

Ein Kleinunternehmer im Sinn des § 19 Abs 1 UStG kann durchaus eine USt-Identifikationsnummer beantragen und bekommen, allerdings nur, wenn er diese für innergemeinschaftliche Erwerbe oder innergemeinschaftliche Lieferungen benötigt. Damit muss er dann auf innergemeinschaftliche Erwerbe USt abführen, kann diese aber nicht als Vorsteuer abziehen, weil er überhaupt keine Vorsteuer abziehen darf.

und Sie dann auch ans Finanzamt abführen?

Mich abführen? Neein, ich bin ein ganz braver Bürger. Mich hat noch keiner abgeführt.

Schöne Grüße

MM

hier empfehle ich doch mal dringend eine steuericihe Beratung!

E.

und Sie dann auch ans Finanzamt abführen?

Mich abführen? Neein, ich bin ein ganz braver Bürger. Mich hat
noch keiner abgeführt.

*Rofl!* *Prust!* Bin fast vom Stuhl gefallen.

*Wieder aufrappel.*

Aus steuerlicher Sicht ist die Frage ja nun samt humoristischer Zulage beantwortet. :smile:

Ich beobachte allerdings, dass die USt-ID-Nummer vom Großhandel in letzter Zeit auch mehr und mehr dazu ge- bzw. missbraucht wird, um festzustellen, ob der Kunde ein Gewerbe bzw. Unternehmen angemeldet hat.
Im Verkehr zwischen inländischem Großhandel und inländischem Kunden wäre die USt-ID ja sonst gar nicht nötig.

Schöne Grüße
JoKu

Servus,

barum?

Schöne Grüße

MM

Servus,

das ist naheliegend, alldieweil man eine Gewerbeanmeldung von Anno Duwack jederzeit wieder aus der Reserve holen kann, auch wenn die Abmeldung schon lang erfolgt ist. Aber eine USt-ID-Nummer lässt sich in zwei Minuten darauf überprüfen, ob sie noch gültig ist.

Schöne Grüße

MM

Hi,

als Folge legen sich dann auch zunehmend Kleinunternehmer eine USt-ID-Nummer zu
und haben dann anschließend eventuell Probleme mit der ungewollt vereinnahmten USt(?).

Gruß JoKu