Rechnung für Publikation in EU mit Mehrwertseuer?

Stellt Euch vor:

In einer französichen Zeitung erscheint ein Artikel ÜBER eine in Deutschland lebende Fotografin.
Begleitend zum Artikel werden Bilder der Fotografin gezeigt (bei den Fotografien handelt es sich nicht um eine Auftragsarbeit der Zeitung, sondern um freie Arbeiten der Fotografin, die vor über einem Jahr hauptsächlich in Deutschland entstanden sind).

Für die Publikation der Arbeiten in Frankreich (Copyright) enthält die Fotografin 200 €.

Erfolgt die Rechnung mit oder ohne Mehrwertsteuer?

Servus,

die Überlassung von Nutzungsrechten gehört zu den sonstigen Leistungen, bei denen der Ort der Leistung dort ist, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt, wenn dieser ein Unternehmer ist.

Leistungsempfänger ist der Herausgeber der Zeitung, er ist Unternehmer. Ort der Leistung ist also Frankreich.

In Frankreich gibt es für solche Fälle eine „reverse-charge“-Regelung wie in Deutschland. Obwohl der Ort der Leistung Frankreich ist, muß die Fotografin (die die Leistung erbringt) sich nicht in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren lassen und TVA abführen, sondern der Empfänger der Leistung (= der Herausgeber der Zeitung) schuldet die TVA. Die Fotografin darf auf ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen.

Von D aus gesehen ist die Leistung nicht steuerbar (nicht verwechseln mit steuerfrei! Das wird z.B. in den USt-Voranmeldungen anders behandelt).

Damit alle wissen, woran sie sind, ist es nützlich, auf der Rechnung anzumerken:

„La prestation est assujettie à la TVA en France. La TVA est due par le donneur d’ordre.“

Ferner müssen auf die Rechnung beide USt-Identifikationsnummern: Diejenige des Empfängers zum Nachweis von dessen Unternehmereigenschaft.

Schöne Grüße

MM