Hauptwohnsitz Italien wegen Grunderwerb

Hallo,

da ich im Immobilienbrett mit dieser Frage wohl nicht ganz richtig war, das ganze nochmal hier:

Wie lange muss man einen Hauptwohnsitz in Italien behalten, um in den uneingeschränkten Genuss der Ermäßigung der beim Wohnungserwerb anfallenden Steuern zu kommen?

LG,
Markus

Hi,

Der Sachverhalt ist noch nicht klar:

Wie lange muss man einen Hauptwohnsitz in Italien behalten,

ok Hauptwohnsitz in Italien
nur interessehalber Nebenwohnsitz wo?

um
in den uneingeschränkten Genuss der Ermäßigung der beim
Wohnungserwerb anfallenden Steuern zu kommen?

fragst du noch deutschem oder italienischem Steuerrecht? Hast du irgendeine Fundstelle, was du meinst?
Wo liegt das Grundstück, Deutschland oder Italien oder wo sonst?

Schöne Grüße
C.

Hallo,

nur interessehalber Nebenwohnsitz wo?

Der Nebenwohnsitz wäre dann eine Zeitlang in Deutschland, dass aber frühestmöglich wieder Hauptwohnsitz werden sollte.

fragst du noch deutschem oder italienischem Steuerrecht? Hast
du irgendeine Fundstelle, was du meinst?
Wo liegt das Grundstück, Deutschland oder Italien oder wo
sonst?

Mir gehts hier ums italienische Steuerrecht: Die beim Erwerb einer Immobilien in Italien anfallenden „Grunderwerbsteuern“ ermäßigen sich ja beim Erwerb einer als Hauptwohnsitz genutzten Immobilie von 10% auf 4% ( s. z.B.
http://www.realestate-dreams.com/italy_gen.html?&L=2 ).

Das Problem ist: Wie lange muss man dann seinen Erstwohnsitz in Italien behalten, damit o. g. Steuern bei der Rückverlegung des Hauptwohnsitzes nach Deutschland nicht zum höheren Satz nacherhoben werden? Solange man seinen Hauptwohnsitz in Italien und den Zweitwohnsitz in Deutschland hat, wo man auch 99% seines Einkommens herbezieht, ist man ja in beiden Ländern einkommensteuerpflichtig, wodurch sich die Steuerermäßigung beim Wohnungskauf u. U. schnell nicht mehr rentiert.

LG,
Markus