Bilanzstichtag zählt Leistungs-oder Rechnungsdatum

Hallo, mich würde mal interessieren, ob wenn man eine Bilanz erstellt am Bilanzstichtag z.B. 31.12. ,noch alle Leistungen, die bis dahin erbracht, aber erst nach dem Stichtag abgerechnet werden, mit in diese Bilanz einfliessen?

Die USt schuldet man ja bei Leistungserbringung, und VSt darf man erst ziehen wenn die Rg. vorliegt.

Ist es dann auch so, daß alle Leistungen, die vor dem 31.12. erbracht wurden, als Einnahmen vor dem 31.12. erfasst werden müssen, obwohl die Rechnungen noch gar nicht geschrieben sind?

Und wie verhält es sich dann bei den Eingangsrechnungen?

Ich finde das ganze unlogisch. Aber vielleicht hat ja jemand noch den Durchblick.

Hallo!

Die USt schuldet man ja bei Leistungserbringung, und VSt darf
man erst ziehen wenn die Rg. vorliegt.

Soweit korrekt

Ist es dann auch so, daß alle Leistungen, die vor dem 31.12.
erbracht wurden, als Einnahmen vor dem 31.12. erfasst werden
müssen, obwohl die Rechnungen noch gar nicht geschrieben sind?

So sagt es das Gesetz.

Und wie verhält es sich dann bei den Eingangsrechnungen?

Ertragsteuerlich (also in der Bilanz) sind die Eingangsrechnungen auch zu berücksichtigen, egal wann man Sie erhalten hat. Nur Umsatzsteuerlich darf man sie erst im Folgejahr als Vorsteuer abziehen wenn man sie auch im Folgejahr erhalten hat.

Jörg