Hallo,
angenommen X betreibt seit 5 Jahren ein Gewerbe und ist vom Finanzamt als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG eingestuft.
Im Jahr 2007 überschreitet X einmalig die Grenze von 17.500 Euro Jahresumsatz.
In den Folgejahren wird diese Grenze wieder unterschritten.
Dann entsteht für 2008 zwingend USt-Pflicht.
Aber was ist mit den Folgejahren?
Ist ein Rückwechsel von Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-
eigenschaft dann möglich?
Gruß
Lawrence
WEnn 2008 wieder unter der Grenze dann 2009 wieder Kleinunternehmer.
Jörg
WEnn 2008 wieder unter der Grenze dann 2009 wieder
Kleinunternehmer.
Hallo Jörg,
danke für die Antwort.
Gibts dafür eine gesetzliche Fundstelle?
Gruß
Lawrence
Hi !
Da dieser „Zwangs“-Wechsel nicht auf § 19 II UStG beruht, ist auch die 5-Jahres-Frist nicht zu beachten. Ein sofortiger Rückwechsel ist daher möglich, weil die Voraussetzungen des § 19 I UStG vorliegen.
Daneben sollte mit dem zuständigen FA geklärt werden, ob ein Wechsel und anschließender Rückwechsel tatsächlich notwendig ist. In Einzelfällen kann es hier zur „Kulanz“ des Sachbearbeiters kommen.
BARUL76
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