Pflichtpraktikum während Studium - Fahrtkosten

Hallo,

wenn ein Student während seines Studiums ein vergütetes Pflichtpraktikum absolviert und deswegen in eine andere Stadt zieht. Wie ist dann mit den Fahrt- und Umzugskosten zu verfahren.

Da das Praktikum in der Prüfungsordnung vorgesehen ist, ist es doch dem Studium zuzurechnen??

Sind die Umzugskosten wegen dem Praktikum dann Sonder- oder Werbungskosten?

Und die Fahrten von der Wohnung zur Praktikumsstelle - sind das Sonder- oder Werbungskosten?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Viele Grüße,

Timo

Hallo Stefan,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Es handelt sich um ein Erststudium. Ich habe einmal gegoogled und es klang so, dass nur Kosten durch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium Werbungskosten sind. Und das Erststudium Sonderkosten.

Die Frage mit den Fahrtkosten = Sonderkosten im Rahmen des Pflichtpraktikums brennt mir deshalb so unter den Nägeln, weil man die Fahrtkosten erst ab dem 21. Kilometer geltend machen kann. Wenn es Sonderkosten sind, geht das m. E. ab dem 1. Kilometer. So dass dann durch das Pflichtpraktikum nochmal erheblich Sonderkosten zustande kommen.

Viele Grüße,

Timo