Hallo!
Ich wundere mich über die Masse an Bedingungen für 400 Euro Jobs. Ist es grundsätzlich richtig, dass
- der Arbeitnehmer keinerlei Abzüge hat
- der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag an Steuern zahlen muss. (Wenn das stimmt, wie hoch ist der?)
Wie verhält es sich bei Anstellungsverhältnissen, die über Bonusvereinbarungen verfügen?
Also es wird ein Basisgehalt von 400 Euro gezahlt aber es kann weiteres Geld verdient werden durch die Erreichung bestimmter Ziele . Ist das so unproblematisch möglich, wird dann also das zusätzliche Geld versteuert, so dass der Arbeitnehmer ganz normal in die ALV, KV, PV einzahlen muss?
Muss man dabei die Arbeitsverhältnisse getrennt berücksichtigen bei denen der Arbeitnehmer Student ist (auch wenn eine Wochenarbeitszeit von 20 Std nicht überschritten werden würde).
Besten Dank im voraus!
Gg
Hallo!
Ich wundere mich über die Masse an Bedingungen für 400 Euro
Jobs. Ist es grundsätzlich richtig, dass
- der Arbeitnehmer keinerlei Abzüge hat
- der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag an Steuern zahlen muss.
(Wenn das stimmt, wie hoch ist der?)
er Beträgt 2%
Wie verhält es sich bei Anstellungsverhältnissen, die über
Bonusvereinbarungen verfügen?
Also es wird ein Basisgehalt von 400 Euro gezahlt aber es kann
weiteres Geld verdient werden durch die Erreichung bestimmter
Ziele . Ist das so unproblematisch möglich, wird dann also das
zusätzliche Geld versteuert, so dass der Arbeitnehmer ganz
normal in die ALV, KV, PV einzahlen muss?
das geht nicht, wenn über 400,-- kein echter Minijob mehr - ggf. Gleitzonenregelung!
Muss man dabei die Arbeitsverhältnisse getrennt
berücksichtigen bei denen der Arbeitnehmer Student ist (auch
wenn eine Wochenarbeitszeit von 20 Std nicht überschritten
werden würde).
das ist egal, ob Student oder sonstiger Tätiger, der einen nNbenjob hat. Student ist nach den gleichen Grundsätzen steuerpflichtig!
Besten Dank im voraus!
Gg
E.
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Danke, Eugenie.
Das hiesse, dass ein Arbeitgeber, der seinen Angestellten über den 400 Euro Minijob hinaus Geld in Form eines Bonus zukommen lassen möchte, erst den Minijobvertrag lösen müßte um ihnen dann zB auf Basis eines Freelancervertrages oder einer „normaler“ Anstellung das Geld überweisen zu können?
Danke, Eugenie.
Das hiesse, dass ein Arbeitgeber, der seinen Angestellten über
den 400 Euro Minijob hinaus Geld in Form eines Bonus zukommen
lassen möchte, erst den Minijobvertrag lösen müßte um ihnen
dann zB auf Basis eines Freelancervertrages oder einer
„normaler“ Anstellung das Geld überweisen zu können?
Nö, mit Arbeitsrecht hat das nichts zu tun. Wenn die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung nicht gegeben sind dann liegt eben keine vor. Deshalb muss aber kein Arbeitsvertrag geändert werden.