Hallo,
mich würde folgendes interessieren:
Wenn ein Arbeitnehmer am Wochenende Rufbereitschaftsdienst hat, und für diese Bereitschaft pro Stunde mit, sagen wir, 2 Euro entlohnt wird,
wird dies anders versteuert als das Regel-Gehalt?
Oder wird diese Vergütung einfach auf das Regelgehalt addiert?
Und wie wäre es wenn der AN für den Falle des Einsatzes pro Stunde mit 125% entlohnt würde, wäre dies steuerlich egal?
Lösung im § 3b EStG
Hi !
Ohne die genauen vertraglichen Verhältnisse zu kennen, ist die Beantwortung etwas schwierig. Wenn sich aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das Ziel „Steuernsparen“ einig sind, dürfte dies wohl ein Falls von § 3b EStG sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3b.html
BARUL76
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[MOD] Komplettzitat gelöscht
Vielen Dank - mit dieser Antwort kann ich schon was anfangen.
Bei dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis würde Bereitschaftsvergütung erst hinzugefügt werden.
Nach dem EStG wäre es doch dann folgendermaßen:
Bereitschaft besteht von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 08:00
Das würde doch bedeuten, dass die Bereitschaftvergütung die, am Freitag von 18:00 - 20:00 Uhr bzw. Montag von 04:00 bis 08:00 Uhr anfällt zu versteuern wäre.
Oder?
Vielen Dank!