Ein kleinunternehmer kauft zum Beispiel im Jahr 2008 Ware ( Handelswaren , Umlaufvermögen) ein, die erst ab 2009 verkauft werden kann. 2008 überscheitet er aber die Umsatzgrenze von 17500 EUR und ist im Jahr 2009 kein Kleinunternehmer mehr umd muß Umsatzsteuer abführen.
Bei Kauf der Ware in 2008 konnte er als Kleinunternehmer allerdings keine Vorsteuer geltend machen.
Er möchte jetzt im Jahr 2009 über den §15a, Abs. 7 Umsatzsteuergesetz eine Vorsteuerberichtigung geltend machen und hat vom Fiananzamt verschiedene Aussagen gehört, ob das so funktioniert.
Die Chefin der Umsatzsteuerabteilung des Finanzamtes sagt, es gäbe einen Grenze von 500 EUR pro Artikel unter der keine Vorsteuerberichtigung möglich wäre. ( Das stände irgendwo in den Erläuterungen zuu dem §15a) (Bsp. er hat 50 Stück Waren zum Stückpreis von 50 EUR gekauft, kann den §15a aber nicht anwenden, weil der Stückpreis unter 500 EUR liegt.)
Andere Mitareiter sagen, der § 15a könnte problemlos angewand werden.
Dazu allgemeine Fragen
Kann sich der Händler in 2009 die beim Kauf in 2008 als Kleinunternehmer nicht geltend gemachte Vorsteuer in 2009 zurückholen?
Geht das immer nur einzeln beim Verkauf der jeweiligen Produkte (ev. erst 2010 oder später), oder gesamt auf einem Schlag in 2009?
Danke