EÜR: wann hat man 'mehrere Betriebe'?

Einen guten Morgen an alle Steuerfüchse

und eine Kniffelfrage zur EÜR:

Im EÜR-Vordruck steht, man soll für jeden Betrieb eine eigene EÜR abgeben. Wann aber hat man mehrere Betriebe? Wenn man verschiedene Betriebsstätten hat, ist das vielleicht einfach. Aber kann man 2 Betriebe auch aus einem Heimbüro betreiben?
Beispiel: Ein Freiberufler arbeitet als Unternehmensberater mit Einzelaufträgen für verschiedene Kunden. Für eine gemeinnützige Bildungseinrichtung ist er außerdem dauerhaft als selbstständiger Dozent tätig und gibt in der Einrichtung jahrelang dieselben Kurse und Seminare. Kann die Lehrtätigkeit zweiter Betrieb sein?
Und mit der Folgefrage wird meine Denkrichtung deutlich: Kann man etwa bei 2 Betrieben mit je 10.000 Euro Umsatz zweimal die Kleinunternehmerregelung geltend machen?
Klingt zu gut, um wahr zu sein, aber ich frage vorsichtshalber trotzdem.
Vielen Dank für Euer Mitdenken,
Norbert

Kann
man etwa bei 2 Betrieben mit je 10.000 Euro Umsatz zweimal die
Kleinunternehmerregelung geltend machen?

nein, denn hinsichtlich der umsatzsteuer gilt immer unternhemereinheit. man kann 20 betriebe haben, gibt aber nur eine umsatzsteuererklärung ab.

gruß inder