Berufliche Telefonkosten während Klinikaufenthalt

Hallo an alle schlauen Köpfe!
Mal angenommen, ein Arbeitnehmer muß während der Zeit, in der er sich in stationärer Behandlung eines Krankenhauses oder einer Reha befindet, für seinen Arbeitgeber telefonisch erreichbar sein (z. B.für Rückfragen aufgrund aktueller Projekte, etc.) und läßt sich aus diesem Grunde in seinem Zimmer ein Telefon bereitstellen (von dem er dann private und berufliche Gespräche tätigt - die Klinik würde ihm eine detailierte Abrechnung/Kostenaufstellung aushändigen können).
Würdet Ihr dann auch meinen, daß der AN in diesem Fall (wenn keine Erstattung durch den AG erfolgt)die beruflich getätigten Gesprächskosten und Bereitstellungskosten für das Telefon in der Rubrik „Werbungskosten“ in seiner Einkommensteuererklärung als abzugsfähig einsetzen kann!?

Bin gespannt auf Ihre/Eure fachkundigen Antworten zu diesem Fall!

Schöne Grüße von Simse!

Hi !

die beruflich getätigten Gesprächskosten als „Werbungskosten“
abzugsfähig einsetzen kann!?

Ja. Auch während eines Krankenhausaufenthaltes werden solche Aufwendungen nicht in „außergewöhnliche Belastungen“ umqualifiziert.

Da sämtliche Voraussetzungen des Werbungskostenbegriffes (§ 9 EStG) erfüllt sind, ist der Ansatz dieser Aufwendungen zulässig. Es wäre ja auch nicht anders, wenn er mit seinem privaten Handy die dienstlichen Telefonate führen würde. Auch diese Kosten würden sich in nachgewiesener Höhe voll abziehen lassen.

BARUL76

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