Steuerfreibetrag für Studenten

Ein Student hat drei Beschäftigungen:

  1. Werkstudent 6240 EUR p.a.
  2. Studentische Hilfskraft auf 400 EUR-Basis 2160 EUR p.a.
  3. selbstständige Tätigkeit ca. 2000 EUR p.a.

insgesamt liegt der Jahresverdienst somit bei ca. 10400 EUR.

Gibt es bei dieser Summe noch irgendeine Möglichkeit, diese durch Steuerfreibeträge unter den Freibetrag von 76xx EUR zu drücken?

Soll heißen: durch Absetzen von Studiengebühren etc.

Einkommensteuer-Erklärung oder Kindergeld?
Hi !

Soll die Frage für Zwecke der Einkommensteuer oder für Zwecke des Kindergeldes beantwortet werden?

BARUL76

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Soll die Frage für Zwecke der Einkommensteuer oder für Zwecke
des Kindergeldes beantwortet werden?

Im Grunde für beides - macht das einen Unterschied?

Hi !

Im Grunde für beides - macht das einen Unterschied?

Ja.

Bei der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung bleiben die Einnahmen aus dem 400-Euro-Job außenvor, müssen also nicht mitangegeben werden.

Damit veringert sich das „zu versteuernde Einkommen“ (zvE) schon mal erheblich. Unter Ansatz des Arbeitnehmer-Pauschbetrages (€ 920,00) und einiger Sonderausgaben (Studiengebühren, …) dürfte das zvE leicht unter den Grundfreibetrag zu bringen sein.

Beim Kindergeld wird die Grundlage etwas anders ermittel, denn die Größemordnung, die hier geprüft wird, sind die „Einkünfte und Bezüge des Kindes“. Nach R 32.10. Abs. 2 Nr. 5 EStR zählen die Einnahmen aus dem 400-Euro-Job zu den Bezügen. Daneben ist auch der Abzug von Sonderausgaben (bis auf die Ausnahme der vom Arbeitgeber einbehaltenen Versicherungsbeiträge) nicht vorgesehen.

Reicht dies als Einstieg in die Unterscheidung?

BARUL76

.

Reicht dies als Einstieg in die Unterscheidung?

Im Rahmen der ESt-Erklärung schon, danke. :wink:

Wenn ich den Sachverhalt aber richtig sehe, dürfte es sehr schwierig sein, den Kindergeldanspruch weiterhin aufrechtzuerhalten?
Kann man nicht zumindest Studiengebühren oder ähnliche studienabhängige Aufwendungen davon abziehen?

Danke schon mal für eventuelle Antworten!

Entschuldigung, dies hatte ich vergessen anzufügen:
http://www.geldsparen.de/sparen/Familie_Soziales/kin…

Dieser Artikel geht in eine andere Richtung… was wäre davon zu halten?

Studiengebühren Kindergeld
Hi,

Das ist nur eine Einfallentscheidung eines Finanzgerichts und zusätzlich nicht rechtskräftig (Zitat: Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III 38/08 ist es beim Bundesfinanzhof anhängig.)

Man kann den eigenen Fall entsprechend offenhalten, hat aber keine Garantie, dass das schlussendlich anerkannt wird.

siehe auch
http://www.steuertipps.de/search.cfm?location=extern…

(übrigens eine zuverlässigere Quelle)

Schöne Grüße
C.

Dazu findest Du hier alle nötigen Informationen:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.php