Kleinunternehmer nach dem ersten Geschäftsjahr

Hallo alle Zusammen,

ich hätte da mal eine Frage zum Kleinunternehmertum.

Ein Kleinunternehmer R. meldet sich im vierten Quartal 2007 beim Finanzamt, um eine Steuernummer für eine freiberufliche Tätigkeit zu erhalten. Diese bekommt er auch, mit der Belehrung, das ab 17.500 Einnahmen Umsatzsteuer anfällt.

2007 macht R. einen recht geringen Gewinn, aber genug um weiter zu machen. Im Jahr 2008 läuft es so gut, das R. davon leben kann.

R. irgendwo gehört, das im 2. Geschäftsjahr die Schwelle zur Umsatzsteuer bei 50.000 Euro liegt. R. fragt sich ob das stimmen kann, und was denn jetzt genau ein Geschäftsjahr ist?

Wird das Geschäftsjahr vom Datum der Anmeldung beim Finanzamt aus gerechnet, oder ist das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr gleich zu setzen? Hat R. 2008 womöglich 50.000 Euro „frei“, bevor er anfangen muss die Umsatzsteuer auszuweisen?

Ich bin auf eure Antworten gespannt.

Vielen Dank.
Kai

Kleinunternehmer R. hat im Fragebogen des Finanzamtes vermutlich angekreuzt, dass er das Kalenderahr als Geschäftsjahr wählt.

Sein ersten (Rumpf-)Geschäftsjahr endet am 31.12.2007.
Das zweite am 31.12.2008.

Die 50.000€-Grenze gilt nur aus Sicht der Gewerbeanmeldung.
Später gilt jährlich die 17.500€-Grenze.

Gruß JK

Hi, vielen Dank für die Antwort. Nur damit ich es richtig verstehe:

Wenn R. im 2. Geschäftjahr mehr als 17.500 € verdient, muss er die Umsatzsteuer einziehen, weil er kein Gewerbetreibender ist, sondern Freiberufler?

Was macht R. eigentlich, wenn er breits 17.000€ im Laufe des Jahrs verdient hat, und eine Zahlung von 1000€ erwartet? Muss er dann für die vollen 1000€ Umsatzsteuer einziehen, oder nur für 500€?

Vielen Dank nochmal.

Gruß
Kai

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Wenn R. im 2. Geschäftjahr mehr als 17.500 € verdient, muss er
die Umsatzsteuer einziehen, weil er kein Gewerbetreibender
ist, sondern Freiberufler?

a) Es hängt nicht von Gewerbe oder Freiberuf ab. Das mit der USt gilt allgemein.
b) Wenn R. im 2. Geschäftjahr mehr als 17.500 € verdient, kann er im Folgejahr nicht mehr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Dieses Jahre bleibt alles noch, wie es ist.
Vorsicht mit dem Wort „verdienen“. Es geht bei dieser Grenze um den Umsatz, nicht um den Gewinn.

Google doch mal mit folgender EIngabe:
umsatzsteuer „17.500 Eur“ überschritten
Das ergibt dann:
http://www.google.de/search?sourceid=navclient&hl=de…

Was macht R. eigentlich, wenn er breits 17.000€ im Laufe des
Jahrs verdient hat, und eine Zahlung von 1000€ erwartet? Muss
er dann für die vollen 1000€ Umsatzsteuer einziehen, oder nur
für 500€?

Wenn R. im Finanzamtfragebogen „Istbesteuerung“ angekreuzt hat, ist m. E. das der Maßstab, was im Jahr auf seinem Konto zufließt.
Aber dazu schreibt vermutlich/hoffentlich noch einer der anderen Leuts hier etwas.

Gruß JK

Hi Joku,

vielen Dank für deine Antwort. Das hört sich ja schonmal interessant an. Das die Schwelle für die Einkommenssteuer irgendwann mal überschritten sein muss, hab ich mir fast gedacht, aber ich wusste nicht wann.

Vielen Dank.

[MOD] Komplettzitat gelöscht