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HALT STOP!!!
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem bezüglich des Halbeinkünfteverfahrens bei
ausländischen Aktien.
Laut eines Artikels bei "Börse online" soll das
Halbeinkünfteverfahren bei ausländischen Aktien schon ab 2001
gelten.
Es geht darum, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften
bei ausländischen Aktien noch in 2000 zu produzieren, um diese
zu 100% in 2001 vortragen zu können. Werden die Verluste erst
in 2001 produziert (entstehen werden sie auf jeden Fall), dann
können sie nur zur Hälfte verrechnet werden.
FALSCH VERSTANDEN! das halbeinkünfte verfahren bezieht sich auf einkünfte aus kapitalvermögen, also die dividenden aus den aktien! die "spekulationsgewinne" nach § 23 EStG sind NICHT einkünfte aus kapitalvermögen und somit ist hier das halbeinkünfteverfahren nicht anzuwenden...
überlegt doch mal: bisher
hattest du dividenden abzueglich körperschaftsteuer und kapitalertragsteuer ausgezahlt bekommen, musstest aber alles in deine kapitaleinkünfte einrechnen und konntest die abgezogenen steuern als vorauszahlungen anrechnen lassen...
nun entfällt die anrechnung der körperschaftsteuer, dafür werden die gewinne nur zur hälft versteuert...
bsp.
Bisher funktionierte es folgendermaßen:
Gewinn der Körperschaft: 100.000,- DM
./. KSt
(Ausschüttungsbelastung 30%): 30.000,- DM
= Bardividende 70.000,- DM
zu Versteuern beim Gesellschafter
100.000,- DM
./. ESt (z.b. spitzensatz) 51.000,- DM
+ Anrechnung der KSt 30.000,- DM
= Steuerbelastung 21.000,- DM
= Gewinn nach Steuern 49.000,- DM
(Bardividende ./. Steuer)
Das System bewirkte also, das der Gewinn der Körperschaft beim
Gesellschafter immer mit dessen persönlichem Steuersatz besteuert wurde.
halbeinkünfteverfahren:
Gewinn der Körperschaft: 100.000,- DM
./. KSt immer 25%5%): 25.000,- DM
= Bardividende 75.000,- DM
zu Versteuern
beim Gesellschafter 37.500,- DM
./. ESt
(neuer Spitzensatz 48,5%) 18.187,50 DM
= Gewinn nach Steuern 56.812,50 DM
(Bardividende ./. Steuer)
im beispiel habe ich auf den quellensteuerabzug kapitalertragssteuer und soli verzichtet, würde nur rechnerisch auswirken, denn bei der geschichte aendert sich nichts, der ist weiterhin anrechenbar!
Kennt da jemand eine Rechtsquelle oder nähere Angaben dazu???
Bin für jede Hilfe dankbar und es ist DRINGEND...
CU Dirk
Tja, bedauerlicherweise haben die in der Redaktion recht.
Wenn irgendwo etwas steht, dann auf der Homepage des BMF;
allerdings habe ich dort noch nix gefunden...
weils dazu nichts gibt!
Tut mir leid, aber ich befürchte, wenn es dringend ist, mußt
Du Dich auf die Angaben in der BörseOnline verlassen!
Als Zusatzquelle kann ich nur noch die EurAmS nennen, die vor
einigen Wochen diesbzgl. den Verkauf von Verlustbringern
empfahl.
Ich gehe von der Korrektheit aus und werde ebenso agieren.
Ciao
habe ich euch jetzt falsch verstanden? meint ihr nun verlustbringer i.s. von aktie gekauft zu 100,- und nun noch wert 50,- = verlust von 50,- oder meint ihr verluste in form von negativen dividenden (geht sowas überhaupt bei einer aktie, ich glaube nicht)???
schreibt mal mehr und genauer, weil ich die börse online nicht lese ...
gruss
shob