Halbeinkünfteverfahren bei ausl.Aktien?1?

Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Dez 2000

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem bezüglich des Halbeinkünfteverfahrens bei ausländischen Aktien.

Laut eines Artikels bei "Börse online" soll das Halbeinkünfteverfahren bei ausländischen Aktien schon ab 2001 gelten.
Es geht darum, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften bei ausländischen Aktien noch in 2000 zu produzieren, um diese zu 100% in 2001 vortragen zu können. Werden die Verluste erst in 2001 produziert (entstehen werden sie auf jeden Fall), dann können sie nur zur Hälfte verrechnet werden.
Kennt da jemand eine Rechtsquelle oder nähere Angaben dazu???

Bin für jede Hilfe dankbar und es ist DRINGEND...

CU Dirk

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Halbeinkünfteverfahren bei ausl.Aktien?1?

    Tja, bedauerlicherweise haben die in der Redaktion recht.
    Wenn irgendwo etwas steht, dann auf der Homepage des BMF; allerdings habe ich dort noch nix gefunden...
    Tut mir leid, aber ich befürchte, wenn es dringend ist, mußt Du Dich auf die Angaben in der BörseOnline verlassen!
    Als Zusatzquelle kann ich nur noch die EurAmS nennen, die vor einigen Wochen diesbzgl. den Verkauf von Verlustbringern empfahl.
    Ich gehe von der Korrektheit aus und werde ebenso agieren.

    Ciao [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      HALT STOP!!!

      Hallo zusammen,

      ich habe ein Problem bezüglich des Halbeinkünfteverfahrens bei
      ausländischen Aktien.

      Laut eines Artikels bei "Börse online" soll das
      Halbeinkünfteverfahren bei ausländischen Aktien schon ab 2001
      gelten.
      Es geht darum, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften
      bei ausländischen Aktien noch in 2000 zu produzieren, um diese
      zu 100% in 2001 vortragen zu können. Werden die Verluste erst
      in 2001 produziert (entstehen werden sie auf jeden Fall), dann
      können sie nur zur Hälfte verrechnet werden.
      FALSCH VERSTANDEN! das halbeinkünfte verfahren bezieht sich auf einkünfte aus kapitalvermögen, also die dividenden aus den aktien! die "spekulationsgewinne" nach § 23 EStG sind NICHT einkünfte aus kapitalvermögen und somit ist hier das halbeinkünfteverfahren nicht anzuwenden...

      überlegt doch mal: bisher

      hattest du dividenden abzueglich körperschaftsteuer und kapitalertragsteuer ausgezahlt bekommen, musstest aber alles in deine kapitaleinkünfte einrechnen und konntest die abgezogenen steuern als vorauszahlungen anrechnen lassen...
      nun entfällt die anrechnung der körperschaftsteuer, dafür werden die gewinne nur zur hälft versteuert...

      bsp.

      Bisher funktionierte es folgendermaßen:

      Gewinn der Körperschaft: 100.000,- DM
      ./. KSt
      (Ausschüttungsbelastung 30%): 30.000,- DM
      = Bardividende 70.000,- DM

      zu Versteuern beim Gesellschafter
      100.000,- DM

      ./. ESt (z.b. spitzensatz) 51.000,- DM
      + Anrechnung der KSt 30.000,- DM
      = Steuerbelastung 21.000,- DM

      = Gewinn nach Steuern 49.000,- DM
      (Bardividende ./. Steuer)

      Das System bewirkte also, das der Gewinn der Körperschaft beim
      Gesellschafter immer mit dessen persönlichem Steuersatz besteuert wurde.


      halbeinkünfteverfahren:


      Gewinn der Körperschaft: 100.000,- DM
      ./. KSt immer 25%5%): 25.000,- DM
      = Bardividende 75.000,- DM
      zu Versteuern
      beim Gesellschafter 37.500,- DM

      ./. ESt
      (neuer Spitzensatz 48,5%) 18.187,50 DM


      = Gewinn nach Steuern 56.812,50 DM
      (Bardividende ./. Steuer)

      im beispiel habe ich auf den quellensteuerabzug kapitalertragssteuer und soli verzichtet, würde nur rechnerisch auswirken, denn bei der geschichte aendert sich nichts, der ist weiterhin anrechenbar!








      Kennt da jemand eine Rechtsquelle oder nähere Angaben dazu???

      Bin für jede Hilfe dankbar und es ist DRINGEND...

      CU Dirk
      Tja, bedauerlicherweise haben die in der Redaktion recht.
      Wenn irgendwo etwas steht, dann auf der Homepage des BMF;
      allerdings habe ich dort noch nix gefunden...
      weils dazu nichts gibt!




      Tut mir leid, aber ich befürchte, wenn es dringend ist, mußt
      Du Dich auf die Angaben in der BörseOnline verlassen!
      Als Zusatzquelle kann ich nur noch die EurAmS nennen, die vor
      einigen Wochen diesbzgl. den Verkauf von Verlustbringern
      empfahl.
      Ich gehe von der Korrektheit aus und werde ebenso agieren.

      Ciao





      habe ich euch jetzt falsch verstanden? meint ihr nun verlustbringer i.s. von aktie gekauft zu 100,- und nun noch wert 50,- = verlust von 50,- oder meint ihr verluste in form von negativen dividenden (geht sowas überhaupt bei einer aktie, ich glaube nicht)???
      schreibt mal mehr und genauer, weil ich die börse online nicht lese ...




      gruss

      shob

      • Antwort von nach 12 Stunden 1 hilfreich
        Re: Doch doch....

        FALSCH VERSTANDEN! das halbeinkünfte verfahren bezieht sich
        auf einkünfte aus kapitalvermögen, also die dividenden aus den
        aktien! die "spekulationsgewinne" nach § 23 EStG sind NICHT
        einkünfte aus kapitalvermögen und somit ist hier das
        halbeinkünfteverfahren nicht anzuwenden...
        § 3 Nr. 40 Buchstabe j)
        ... erwähnt sogar den § 23 EStG....

        Es ist alles möglich!

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^2: Doch doch....

          stimmt, vielleicht hatte ich weihnachten einen kleinen durchhaenger ;)

          aber § 3 Nr. 40 j beschränkt auch auf gewinne aus aktienverkäufen, also nicht pauschal § 23 !
          aber darum ging es ja!


          gruss

          shob [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Re^2: Halbeinkünfteverfahren bei ausl.Aktien?1?

      Danke für die Auskunft.

      Ich habe es mittlerweile im Steueränderungsergänzungsgesetz (tolles Wort!!!) gefunden. Das Halbteilungsverfahren wird für inländische private Veräußerungsgeschäfte ab 01.01.2002, für ausländische ab 01.01.2001 eingeführt. Warum die Unterscheidung in inländische und ausländische private Veräußerungsgeschäfte gemacht wird, ist mir zwar schleierhaft, aber vielleicht wird es ein Steueränderungsergänzungsbereinigungsgesetz geben, dass mir das erläutern kann....;-))

      CU Dirk [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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