EST - WK - Doppelte Haushaltsführung

Hallo zusammen,

folgender Fall zu den Werbungskosten „Doppelte Haushaltsführung“ beschäftigt mich:

Fall: Mustermann X heiratet Musterfrau Y am 15.11.2008.
Zwei getrennte Wohnungen bestehen noch bis Jahresende, wobei die gemeinsame Wohnung ab Nov. bezugsbereit ist und bezogen wird. Die Entferung der früheren Wohnungen betrug ca. 1,5 h und ca. 100 km. Mustermann X gibt an, bereits das komplette Jahr zu seiner Verlobten Musterfrau Y gefahren zu sein.

Für welchen Zeitraum können WK f. doppelte Haushaltsführung angesetzt werden?
a)Ab dem Monat der Verehelichung?
b)Für das komplette Jahr 2008?

Würde mich über jede Rückantwort sehr freuen!!

Für jeden Beitrag vorab ganz herzlichen Dank!

Viele Grüße
Richy

Hallo Richy,

meiner Meinung nach können Mustermann und Musterfrau gar keine doppelte Haushaltsführung geltend machen, da diese immer beruflich begründet sein muss. Das ist in Deinem Beispiel ja offensichtlich nicht der Fall! Ein Beispiel in dem es funktionieren würde: Mustermann hat eine Wohnung zusammen mit Musterfrau. Jetzt wird Mustermann versetzt und muss sich an seinem neuen Arbeitsort eine Wohnung nehmen. Hier wird doppelte Haushaltsführung anerkannt!

Viele Grüße

schisa

doppelter Haushaltsführung Heirat
Hi,

Nach dem BFH Urteil vom 15.3.2007
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2007/xx070533.html

ist bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften die Geburt eines Kindes notwendig, damit der doppelte Haushalt anerkannt wird.

Ab Eheschließung wird der doppelte Haushalt nur anerkannt, wenn beide vor der Heirat arbeiteten und eine der beiden Wohnungen zum Familienwohnsitz machen. Ob das der Fall ist, lässt sich aus den Angaben im Fall nicht schließen.

Schöne Grüße
C.