Privates Veräußerungsgeschäft §23 (1) Nr. 1 EStG

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Ein Steuerpflichtiger kauft sich im Jahr 2004 ein Einfamilienhaus.
Dieses Haus möchte er regelmäßig zu 100% vermieten.

Anschaffungskosten: Haus: 400.000€
GuB : 100.000€

Nun verkauft der Steuerpflichtige dieses Haus im Veranlagungszeitraum 2007 (innerhalb der Spekulationsfrist) für 700.000€.

Die AfA die der Steuerpflichtige bis Dato in Anspruch nehmen konnte beträgt (fiktiv) 32.000€

Ermittlung des Veräußerungsgewinns:

Verkaufserlös: 700.000€
/ AK : 500.000€

= vorl. Gewinn : 200.000€

  • i.A.g. AfA : 32.000€

= z.V. Gewinn : 232.000€

richtig???

Meine Frage: Wird die AfA mit in die Berechnung einbezogen, weil sich durch sie die ursprünglich geleisteten AK für den Steuerpflichtigen mindern (übrig gebliebene AK des Steuerpflichtigen 500.000€ - 32.000€ = 468.000€, 700.000€ - 468.000€ = 232.000€)???

Hallo,

richtig, Afa, die andere Einkünfte gemindert hat, erhöht die Einkünfte nach §23 EStG.
War nicht immer so, aber jetzt schon seit ein paar Jahren.

Gruß,
Markus

Danke Markus!