Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Steuerpflichtiger kauft sich im Jahr 2004 ein Einfamilienhaus.
Dieses Haus möchte er regelmäßig zu 100% vermieten.
Anschaffungskosten: Haus: 400.000€
GuB : 100.000€
Nun verkauft der Steuerpflichtige dieses Haus im Veranlagungszeitraum 2007 (innerhalb der Spekulationsfrist) für 700.000€.
Die AfA die der Steuerpflichtige bis Dato in Anspruch nehmen konnte beträgt (fiktiv) 32.000€
Ermittlung des Veräußerungsgewinns:
Verkaufserlös: 700.000€
/ AK : 500.000€
= vorl. Gewinn : 200.000€
- i.A.g. AfA : 32.000€
= z.V. Gewinn : 232.000€
richtig???
Meine Frage: Wird die AfA mit in die Berechnung einbezogen, weil sich durch sie die ursprünglich geleisteten AK für den Steuerpflichtigen mindern (übrig gebliebene AK des Steuerpflichtigen 500.000€ - 32.000€ = 468.000€, 700.000€ - 468.000€ = 232.000€)???