In Rechnung gestelltes Km-Geld v. Steuer absetzen?

Hallo,

angenommen, ein Selbstständiger berechnet seinem Auftraggeber separat zum Auftragswert Fahrtkosten, die auch auf der Rechnung als solche ausgewiesen sind. Sie betragen z. B. 0,20 EUR pro Kilometer.

Ist es erlaubt, dieses Kilometergeld in der Steuererklärung auf die zu versteuernden Bruttoeinnahmen aufzuschlagen und dann ein gesetzliches Kilometergeld von 0,30 EUR von dem Gesamtbrutto abzusetzen? Oder dürfen dann nur die 0,20 EUR, die dem Auftraggeber für die Kilometer berechnet werden, von der Steuer abgesetzt bzw. als steuerfreie Einnahmen angegeben werden?

Anmerkung: Es handelt sich um keinen konkreten Fall - die Beträge dienen lediglich als Beispiel, da der Sinn dieser Frage sein soll, zu klären, wie die Rechtslage ist, wenn das dem Auftraggeber berechnete Kilometergeld kleiner ausfällt als das gesetzlich absetzbare.

Schöne Grüße

Martin

Ist es erlaubt, dieses Kilometergeld in der Steuererklärung
auf die zu versteuernden Bruttoeinnahmen aufzuschlagen

Das Wort „erlaubt“ trifft es nicht ganz, es handelt sich um Betriebseinnahmen und diese müssen erfasst werden.

und dann ein gesetzliches Kilometergeld von 0,30 EUR von dem
Gesamtbrutto abzusetzen?

Wenn es sich um betriebliche Fahrten handelt mit einem Privat-PKW, dann natürlich ja.

Oder dürfen dann nur die 0,20 EUR, die dem Auftraggeber für die
Kilometer berechnet werden, von der Steuer abgesetzt bzw. als
steuerfreie Einnahmen angegeben werden?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn der Unternehmer so wenig berechnet dann halt auch weniger Betriebseinnahmen.

Im übrigen gibt es da eine Einschränkung, nämlich dass die 30 Cent dann nicht angewendet werden dürfen, wenn sich dadurch eine unzutreffende Besteuerung ergibt (oder so ähnlich), eine Quelle kann ich aber momentan nicht finden.