Hallo zusammen,
gehen wir mal davon aus, dass ein Partner einer glaubensverschiedenen Ehe (Sie ev. / Er rk.) aus der Kirche austreten möchte. Im fiktiven Fall der Mann. Sie möchte weiter der Kirche angehören. Das Paar wohnt in NRW.
Müsste sie nun wegen dem eventuellen Austritt des Ehemannes mit Mehrkosten (Anderer Kirchensteuerstatz / Kirchengeld / Gemeindegeld o. ä. ?!?)rechnen, sodass ein Austritt des Mannes rein finanziell gesehen, keinen Sinn macht ?
Über die SuFu hab ich explizit zu dieser Frage keine Antwort gefunden 
Vielen Dank für die Antworten…
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo, ich gehe davon aus, dass in NRW eine ähnliche Regelung gilt
als ind BaWü. Wenn der Mann Alleinverdiener ist, wird der Ehefrau
praktisch ein Teil des Lohnes zugerechnet und daraus die Kirchen-
steuer berechnet. Die Kist beträgt dann etwas weniger als die Hälfte
der vollen Kist für beide. Gruß
Haben beide Einkommen?
Das Paar wohnt in NRW.
Das ist unerheblich, außer dafür: http://www.kirchenaustritt.de/NRW/
Müsste sie nun wegen dem eventuellen Austritt des Ehemannes
mit Mehrkosten (Anderer Kirchensteuerstatz / Kirchengeld /
Gemeindegeld o. ä. ?!?)rechnen, sodass ein Austritt des Mannes
rein finanziell gesehen, keinen Sinn macht ?
Nein, außer sie hätte kein eigenes Einkommen. Dann würde der jeweils andere Partner dennoch für sie das sog. „besondere Kirchgeld“ zahlen müssen.
Gruß
Stefan
Beide haben ein Einkommen !